AE erhält Personenqualifikations-Siegel der DGOU
Die DGOU hat auf dem DKOU offiziell das Personenzertifikat an die AE – Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik überreicht. Damit ist die DGOU-Sektion ab sofort berechtigt, das DGOU-Siegel für Personenqualifikationen zu verwenden. Damit bescheinigt die DGOU der AE, dass sie die Personenzertifikate nach den Richtlinien der Fachgesellschaft ausführt. Die DGOU hat mit der Etablierung verschiedener Qualitätskriterien einen einheitlichen Rahmen für personenbezogene Zertifikate geschaffen und gibt damit Patientinnen und Patienten, Kliniken und Kostenträgern Orientierungspunkte an die Hand.
Sektionen der DGOU, die Personen zertifizieren, können einen schriftlichen Antrag für das DGOU-Siegel stellen, um Personenqualifikationen zu erhalten. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Facharzt für Orthopädie oder Unfallchirurgie oder Orthopädie und Unfallchirurgie
- Beschreibung der Curricula in Theorie (Fortbildungen) und Praxis (OP-Katalog)
- Darstellung des Zertifizierungsprozesses
- Nachweis kontinuierlicher Fortbildung nach Erwerb des Zertifikats
- Konfliktfreiheit mit der Musterweiterbildungsordnung
- Nachweis, dass das Personenzertifikat nicht an die Institution gebunden ist
Ob alle Kriterien erfüllt sind, wird von einer Jury überprüft und dem Geschäftsführenden Vorstand zur Abstimmung vorgelegt. Weitere Informationen zur Personenqualifikation können im Sekretariat der DGOU-Geschäftsstelle eingeholt werden.