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Fortbildung

Anmeldung für Gutachtenkurs zu Fragen der ärztlichen Haftung läuft

© Chodyra Mike / Fotolia

Welche beweisrechtlichen Besonderheiten sind in Prozessen zur ärztlichen Haftung zu beachten? Medizinische Sachverständige werden im unfallchirurgisch-orthopädischen Gutachtenkurs 6 zu grundlegenden Aspekten des Arzthaftungsrechts geschult. Der nächste Kurs unter der Trägerschaft der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) findet vom 8. bis zum 9. September 2017 in Duisburg statt.

 

In Gerichtsprozessen zu Arzthaftungsfragen gelten besondere Regelungen zum Beweismaß und zur Beweislast. Diese sind unter anderem im Patientenrechtsgesetz festgelegt. So ist in solchen Verfahren beispielsweise zu klären, ob das Verhalten des Arztes im konkreten Fall eine Haftung begründet und ob es eventuell auch strafrechtliche Folgen nach sich zieht. Bei strafrechtlichen Vorwürfen unterliegen Begutachtungen zudem besonderen rechtlichen Vorgaben.

Medizinische Sachverständige, die in Arzthaftungsverfahren hinzugezogen werden, benötigen daher neben ihren fachärztlichen Kompetenzen auch spezielle rechtliche Kenntnisse, um Fragen einwandfrei und verwertbar einschätzen zu können. Der Gutachtenkurs gibt einen Überblick über die grundlegenden Aspekte der ärztlichen Sachverständigentätigkeit im Arzthaftungsrecht mit Fokus auf das Fachgebiet der Unfallchirurgie. Er widmet sich unter anderem diesen speziellen Themen:

  • Sozialrecht vs. Arzthaftungsrecht
  • Bedeutung von Leitlinien, Richtlinien und Empfehlungen für den fachärztlichen Standard
  • Beweisrechtliche Besonderheiten im Arzthaftungsprozess
  • Begutachtungsprozess für ärztliche Behandlungsfehler
  • Unfallchirurgische Fallvorstellungen

Die Fortbildungsreihe wurde von der Opens external link in new windowKommission Gutachten der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und der Opens external link in new windowArbeitsgemeinschaft Sozialmedizin und Begutachtungsfragen der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) entwickelt und inhaltlich gestaltet.

Der Kurs ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als notwendige Fortbildung von Durchgangsärzten (D-Ärzten) zertifiziert. Teilnehmende erhalten Fortbildungspunkte der Landesärztekammer sowie ein Zertifikat der DGOU, das für die Zulassung zur Facharztprüfung eingereicht werden kann.

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