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Fortbildung

Anmeldung läuft: Begutachtung von Berufskrankheiten

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Welche rechtlichen Aspekte sind bei der Begutachtung von Berufskrankheiten zu beachten? Medizinische Sachverständige werden im unfallchirurgisch-orthopädischen Gutachtenkurs 4 zu grundlegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen chirurgischer Berufskrankheiten und ihrer Begutachtung geschult. Der nächste Kurs unter der Trägerschaft der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) findet vom 8. bis zum 9. Dezember 2017 in Berlin statt.

 

Wenn eine Berufskrankheit zur Diskussion steht, bedarf es eines Gutachtens als Entscheidungsgrundlage für die berufsgenossenschaftliche Verwaltung oder das Gericht. Der beauftragte Gutachter muss über die erforderlichen wissenschaftlichen Kompetenzen verfügen sowie die rechtlichen Regelungen zu Berufskrankheiten beherrschen, um ein einwandfreies und für den Auftraggeber nutzbares Gutachten zu erstellen. Der Gutachtenkurs 4 vermittelt grundlegende wissenschaftliche Erkenntnisse zu den einzelnen Berufskrankheiten in Verbindung mit dem Know-how zur Erarbeitung einer plausiblen gutachterlichen Beurteilung.

Der Kurs widmet sich unter anderem diesen speziellen Themen:

  • Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes
  • Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen
  • Druckschädigung der Nerven
  • Karpaltunnelsyndrom
  • Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Hals- und Lendenwirbelsäule
  • Meniskusschäden und Gonathrose

Die Fortbildungsreihe wurde von der Opens external link in new windowKommission Gutachten der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und der Opens external link in new windowArbeitsgemeinschaft Sozialmedizin und Begutachtungsfragen der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) entwickelt und inhaltlich gestaltet.

Der Kurs ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als notwendige Fortbildung von Durchgangsärzten (D-Ärzten) zertifiziert. Teilnehmende erhalten Fortbildungspunkte der Landesärztekammer sowie ein Zertifikat der DGOU, das für die Zulassung zur Facharztprüfung eingereicht werden kann.

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