PresseDKOU
Verbändegespräch zur Gebührenordnung

Bundesärztekammer legt Entwurf für neue GOÄ vor

Arzt sitzt am Laptop, rechnet am Handy und macht Notizen auf einem Notizblock
© ARMMYPICCA / Adobe Stock

In einem Verbändegespräch der Bundesärztekammer am 14. April 2021 wurde der aktuelle Stand der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) thematisiert. Inzwischen liegt ein neuer Leistungskatalog aus ärztlicher Sicht vor, der mit einem Preisanstieg von 6,5 Prozent allerdings etwas über dem mit dem Verband der Privaten Krankenkassen (PKV) vereinbarten Volumen liegt. Dennoch ist durch großen Einsatz und umfangreiche Arbeit der beteiligten Verbände ein detaillierter Leistungskatalog entstanden, der Politik und Öffentlichkeit vorgestellt sowie mit dem PKV-Verband abgestimmt werden kann.

Die orthopädisch-unfallchirurgische Seite vertraten in der zweistündigen Videokonferenz zur GOÄ Dr. Johannes Flechtenmacher, Prof. Dr. Karl-Dieter Heller, Prof. Dr. Bernd Kladny, Prof. Dr. Michael Schädel-Höpfner und Dr. Helmut Weinhart. Nach einer Einführung durch den Bundesärztekammer-Präsidenten Dr. Klaus Reinhardt erfolgte ein Vortrag von Dr. Markus Stolaczyk, der noch einmal den Projektverlauf des Novellierungsprozesses GOÄ neu zusammenfasste. Eine gewisse Verzögerung in diesem Prozess war der Pandemiesituation geschuldet.

Nun aber liegt ein konsentierter Leistungskatalog aus ärztlicher Sicht vor. Der Paragraphenteil ist bereits mit der Privaten Krankenversicherung (PKV) abgestimmt. Die Transkodierung von der alten zur neuen GOÄ ist komplett umgesetzt. Hierbei handelt es sich um ein Honorarvolumen von etwa 13,8 Milliarden Euro. Über alle Verbände und Bereiche der GOÄ hinweg fiel der Preisanstieg höher aus als initial angedacht. Nach ersten Gesprächen mit dem PKV-Verband sollte dieser auf 6,4 Prozent in den ersten drei Jahren begrenzt werden, nun liegt er mit 6,5 Prozent geringfügig darüber. In diesen sind außerdem weder Innovation noch Morbidität noch Selbstzahlerleistungen enthalten – diese müssen vermutlich noch obenauf gerechnet werden. Mit Erhalt der aktuellen GOÄ werden dem PKV-Verband erstmals entsprechende Zahlen und Entwicklungen vorgestellt. Im Rahmen der Videokonferenz wurden die Möglichkeiten einer Begrenzung des Preisanstiegs ausführlich diskutiert sowie die Frage, ob diese Forderung an PKV und Politik herangetragen werden sollte. Für die möglicherweise notwendige Reduktion des Anstiegs wurden „Rasenmäherprinzipien“ und „Vertikutierungsprinzipien“ besprochen, eine abschließende Strategie wurde jedoch noch nicht entschieden. Einige Verbände sind vermutlich höher eingestiegen als andere, nun muss die Diskrepanz zwischen dem Novellierungsvorschlag und der Forderung der PKV überwunden werden.

Ungeachtet dessen liegt eine ärztliche Variante im Sinne einer fein modulierten GOÄ vor, die allen aktuellen Entwicklungen standhält und die auch im Rahmen einer Pressekonferenz an die Öffentlichkeit gebracht werden soll. In der Videokonferenz, an der sich 163 Personen beteiligten, wies Dr. Reinhardt noch einmal auf den großen Einsatz der zahlreichen Verbände hin, dank der die minutiöse Leistungsbeschreibung in Form einer ärzteeigenen Variante erstellt werden konnte.

Die politische Umsetzbarkeit der GOÄ wurde ebenfalls thematisiert. Dabei wurden zwei Szenarien diskutiert: der Fall einer schwarz-grünen Regierung in der nächsten Legislaturperiode sowie der Fall einer Ampelkoalition aus SPD, FDP und den Grünen. Die Frage, welche mögliche Regierungspartei sich für eine Bürgerversicherung oder für ein duales System aussprechen wird, ist jedoch hochspekulativ. Eine diesbezüglich eingesetzte Kommission sprach sich klar gegen ein einheitliches System aus. Auf diese Aussage wird sich die Politik voraussichtlich zunächst weiterhin berufen.

Intensive Gespräche mit dem PKV-Verband und auch mit der Beihilfe bezüglich der nun erstellten und in Umlauf gebrachten GOÄ stehen bevor. Über mögliche Neuerungen, die sich dabei ergeben, wird die DGOU zeitnah informieren.

Autor: Prof. Dr. Karl-Dieter Heller

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