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Lesetipp

Die Notfallversorgung gemeinsam umgestalten

© OUMN

Eine Reform der ambulanten Notfallversorgung wird derzeit viel diskutiert: Was läuft falsch? Wer muss sich bewegen? Was sollte der Gesetzgeber tun? Was kann der Patient leisten? Prof. Dr. Reinhard Hoffmann, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), und Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), beziehen in der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift „Orthopädie und Unfallchirurgie – Mitteilungen und Nachrichten“ (OUMN) Stellung.

In den Notaufnahmen der Krankenhäuser werden nach Angaben des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland jährlich rund 8,5 Millionen Patienten ambulant versorgt – Tendenz steigend. Darunter auch viele Patienten mit nicht-lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Bagatellverletzungen wie Schnittwunden oder Prellungen. Sie nehmen den Krankenhausnotdienst immer öfter nicht nur nachts und am Wochenende in Anspruch, sondern auch zu normalen Sprechstundenzeiten. Das führt zu einer Überbelastung der Notaufnahmen und langen Wartezeiten. Insbesondere Orthopäden und Unfallchirurgen tragen einen Großteil dieser Last.

Prof. Hoffmann berichtet von der notfallmedizinischen Versorgung an der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Frankfurt am Main: „Bei uns im Haus werden alle Patienten, die fußläufig in die Notaufnahme kommen, triagiert. Es ist für gesetzlich Krankenversicherte klar festgelegt, was an Untersuchung gemacht werden darf und was nicht. Jeder Patient erhält einen ärztlichen Notfallcheck. Die teilweise nicht beträchtlichen Wartezeiten für offensichtlich nicht bedrohliche Fälle führen häufig allerdings zu Unmut.“

Zusammen mit Dr. Gassen plädiert er dafür, dass Kliniken und Niedergelassene gemeinsam neue Strukturen schaffen und die Politik die dafür notwendigen Rahmenbedingungen schafft. Zum Beispiel sollten Bereitschaftspraxen rund um die Uhr geöffnet sein, da Patienten auch zu jeder Tages- und Nachtzeit die Krankenhausambulanzen aufsuchen. Beide regen zudem an, auch den Patienten mehr in die Pflicht zu nehmen: „50 Euro Selbstbeteiligung für einen unberechtigten Besuch in der Notaufnahme würden helfen.“

Mehr zu den Reformvorschlägen für die ambulante und klinische Notfallversorgung erfahren Sie im OUMN-Artikel „Notfallversorgung umstrukturieren“ (© DGOU und BVOU [2017] Published by Springer Medizin Verlag Berlin [2017]. All rights reserved.)

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