Wer die Informationen erhält, bestimmt der Patient. Denn er selbst gibt den Zugriff auf seine Akte für Praxen und Krankenhäuser für eine begrenzte Zeit frei. Muss der Patient medizinisch versorgt werden und er stellt seine Daten zur Verfügung, können beispielsweise der Notfalldatensatz oder der elektronische Medikationsplan in die Krankenhaussysteme eingespielt und sofort von Ärzten und dem Fachpersonal eingesehen werden. Mit der ePA können auf diese Weise erstmals medizinische Dokumente sektoren- und einrichtungsübergreifend bundesweit verfügbar gemacht werden.
Krankenhausärzte dokumentieren während der Behandlung ihrerseits alle Behandlungsschritte nach wie vor im Krankenhaussystem und können diese auf Wunsch des Patienten in die ePA hochladen – so können auch nachbehandelnde Fachärzte wie beispielsweise niedergelassene Orthopäden und Unfallchirurgen direkt auf die Behandlungshistorie in der ePA zugreifen und den Patienten künftig noch besser behandeln.
Quelle: Gematik