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Lesetipp

EU-Verordnung erteilt neue Standards für Medizinproduktelagerung ab 2020

Alexandra Wagner hat die Lagerung von Osteosynthesematerialien entsprechend der neuen EU-Medizinprodukte-Verordnung im Griff. © BGU Frankfurt am Main

Mit der EU-Medizinprodukte-Verordnung von 2017 wird die Kennzeichnung zur eindeutigen Identifikation aller Medizinprodukte demnächst Pflicht. Im Zuge eines einjährigen Pilotprojekts hat die BG Unfallklinik Frankfurt am Main bereits jetzt die Lagerung von Platten, Schrauben und Marknägeln umgestellt. Für den Fall eines Rückrufs muss jedes Produkt nachvollziehbar mittels eines Barcodes versehen werden. Die klare Rückverfolgbarkeit soll vor allem eine höhere Patientensicherheit gewährleisten. In der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift „Orthopädie und Unfallchirurgie – Mitteilungen und Nachrichten“ ist jetzt ein Artikel hierzu erschienen.

Unique Device Identification (UDI) lautet das Stichwort, das alle Produkte vom Implantat bis zum kleinsten Schräubchen in Zukunft kennzeichnet. Mit dieser Neuerung geht insbesondere im standardisierten OP-Ablauf eine Änderung einher. Das minutiöse Packen der OP-Siebe gehörte für die Mitarbeiter der Sterilisation bislang zu jeder Operationsvorbereitung. Für die unfallchirurgischen
Siebe gilt nun seit 2016 eine neue Regelung: Den Unfallchirurgen werden stabilisierende Metallteile wie Platten, Schrauben und Marknägel nicht mehr wie zuvor aus dem OP-Sieb angereicht, sondern aus einer sterilen Verpackung, die mit maschinenlesbaren Barcodes beschriftet sind und vor dem Entpacken gescannt werden.

Zwar führt dies zu einer Vereinfachung der Siebstruktur, allerdings mussten die veränderten Abläufe erst einmal angenommen werden. „Die Akzeptanz war zunächst schwierig“, sagt Alexandra Wagner, OP-Managerin der BG Unfallklinik (BGU) Frankfurt am Main. Die OP-Zeiten haben sich anfangs deutlich verlängert, „da jede einzelne Schraube und jede Platte zunächst aus dem unsterilen Vorratswagen entnommen und zusätzlich aus der Verpackung ausgepackt werden muss.“ Doch inzwischen habe man sich an den veränderten Prozess gewöhnt und sei „einigermaßen eingespielt“, ergänzt Prof. Dr. Reinhard Hoffmann, Ärztlicher Direktor der BGU Frankfurt. Die Vorteile überwiegen mittlerweile die anfänglichen Startprobleme: Die OP-Planung habe an Sicherheit gewonnen, Aufbereitungskosten, Reinigungszyklen und Vorräte seien reduziert worden. Auch hinsichtlich der abschließenden Kostenbetrachtung konnte Wagner eine positive Bilanz ziehen, denn die dem Bedarf angepasste Bevorratung bringe ökonomische Vorzüge mit sich. Einzig das höhere Müllaufkommen sowie die Anwendung selbst auf Kleinteiliges, wie etwa winzige Schräubchen, haben vereinzelt Zweifel hervorgebracht.

Das Pilotprojekt wurde mittlerweile erfolgreich abgeschlossen und habe in der Region großes Interesse ausgelöst. Als Vorreiter durfte Wagner bereits acht Kliniken und einen Konzern vor Ort begrüßen, die sich über den Nutzen von barcodierten Osteosynthesematerialien informiert und Anregungen für die klinikeigene Umstellung geholt haben.

Näheres zu den verschiedenen Blickwinkeln auf die anstehende Verordnung ist im OUMN-Artikel „Barcodierung für Platten, Schrauben und Marknägel“ (© DGOU und BVOU [2019] Published by Springer Medizin Verlag Berlin [2019]. All rights reserved. ) nachzulesen.

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