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Fortbildung

Jetzt anmelden: Kurs zur Begutachtung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen

© Chodyra Mike / Fotolia

Wie ist ein medizinisches Gutachten zu erstellen? Welche rechtlichen Grundlagen gelten? Sachverständige, die gesundheitliche Beeinträchtigungen nach Unfällen beurteilen müssen, erhalten im unfallchirurgisch-orthopädischen Gutachtenkurs 1 das Basiswissen hierzu. Der nächste Kurs unter der Trägerschaft der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) findet vom 13. bis 14. April 2018 in Duisburg statt.

Ist die körperliche Gesundheit nach einem Unfall beeinträchtigt, dient in der Regel das ärztliche Gutachten eines medizinischen Sachverständigen als Entscheidungsgrundlage für die Versicherung oder das Gericht. Damit Experten die Frage nach Ursache und Auswirkungen einwandfrei und verwertbar einschätzen können, benötigen sie sowohl wissenschaftliche Kompetenzen als auch Kenntnisse über die unterschiedlichen versicherungsrechtlichen Vorgaben.

Das erforderliche Wissen zur Erarbeitung einer plausiblen gutachterlichen Beurteilung erhalten Sachverständige in den unfallchirurgisch-orthopädischen Gutachtenkursen. Diese spezielle Fortbildungsreihe wurde von der Kommission Gutachten der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) sowie der DGOU-Arbeitsgemeinschaft Sozialmedizin und Begutachtungsfragen entwickelt und inhaltlich gestaltet.

Der Gutachtenkurs 1 vermittelt praktische Handlungsanleitungen und gibt Teilnehmenden die Möglichkeit, das erworbene Wissen anhand von Fallbeispielen zu vertiefen. Das sind einige der Themen:

  • Rechtliche Grundlagen: Rechte und Pflichten des Gutachters, Soziales Entschädigungsrecht
  • Praktische Gutachtenerstellung: Was ist zu beachten?
  • Begutachtung für die gesetzliche und die private Unfallversicherung
  • Begutachtung für die Haftpflichtversicherung
  • Kausalitäts- und Beweisregeln in den unterschiedlichen Rechtsgebieten


Der Kurs ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als notwendige Fortbildung von Durchgangsärzten (D-Ärzten) anerkannt. Teilnehmende erhalten ein Zertifikat der DGOU, das für die Zulassung zur Facharztprüfung eingereicht werden kann. Zudem bekommen sie die Inhalte der einzelnen Referate sowie eine zweibändige Anleitung der DGUV zur Erstellung von Gutachten im Dateiformat.

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