Kleine Anfrage: EPRD und EndoCert in der Krankenhausreform
Die CDU/CSU-Fraktion hat eine Kleine Anfrage zur Nutzung des EPRD-Endoprothesenregisters Deutschland und des Zertifizierungssystems EndoCert im Rahmen der geplanten Krankenhausreform an die Bundesregierung gestellt. Das Gesundheitsministerium (BMG) antwortete, dass sowohl die Fachgesellschaften als auch bestehende Systeme wie das EPRD und EndoCert eine wichtige Rolle spielen könnten. Dies belegt, wie sehr beide Initiativen in den Blickpunkt der Politik gerückt sind.
„Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) hat seit über zehn Jahren viel Energie darauf verwendet, die Sicherheit und Qualität in der endoprothetischen Versorgung zu verbessern. Die Politik tut gut daran, sowohl das Zertifizierungssystem als auch das Endoprothesenregister zu erhalten und sich bei den anstehenden Maßnahmen der Krankenhausreform dieser Instrumente zu bedienen, wenn man es, wie immer vorgetragen, mit der Qualität ernst meint und es nicht nur um Bettenabbau geht“, sagt Generalsekretär Prof. Dr. Bernd Kladny.
Datenübernahme aus dem EPRD noch nicht geklärt
Das BMG gab an, dass die Entwicklung des Implantateregisters in enger Zusammenarbeit mit dem EPRD erfolgt sei, weil es in dem Register den hohen Nutzen für die Patientensicherheit sehe. Grundsätzlich sehe das Implantateregistergesetz (IRegG) auch die Möglichkeit zur Übernahme von Daten aus bestehenden Registern vor. Gespräche mit dem EPRD dazu würden laufen, ein Kooperationsvertrag sei in Vorbereitung.
„Mit dem EPRD existiert nicht nur das weltweit drittgrößte Register zu Daten in der Knie- und Hüftendoprothetik, sondern auch das Register mit der höchsten Aussagekraft aufgrund einer fast hundertprozentigen Nachverfolgungsrate der eingeschlossenen Patienten. Aufgrund der erfassten Parameter kann nicht nur eine Aussage zur Standzeit des Implantats getroffen werden, sondern auch zu Risikofaktoren, Komplikationswahrscheinlichkeiten und optimaler operativer Technik. Diese seit 2012 etablierte umfassende Datenbank muss erhalten bleiben“, sagt Prof. Dr. Carsten Perka, Wissenschaftlicher Leiter und Sprecher Exekutivkomitee EPRD.
Rolle von EndoCert wird noch geprüft
Inwiefern das Zertifizierungsverfahren EndoCert in Zukunft als Nachweis von erfüllten Qualitätskriterien genutzt werden kann, sei zum heutigen Zeitpunkt noch nicht entschieden. Grundsätzlich sollen gültige Zertifikate auch in Zukunft eine Rolle spielen, hieß es von BMG-Seite.
Für den Bundes-Klinik-Atlas würden aktuell Zertifikate ausgewählt, die darin abgebildet würden. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt wird eine Zertifizierung nach EndoCert-Kriterien aufgrund der erfüllten Anforderungen angegeben.
„Die Angabe einer Zertifizierung von Kliniken als Endoprothetikzentrum (EndoCert) im aktuellen Klinikatlas belegt die Sichtbarkeit des Verfahrens in der Politik. Zudem fanden viele Kriterien von EndoCert Eingang bei der Aufstellung der Anforderungen für die Zuteilung der Leistungsgruppen in NRW. Somit könnte eine deutliche Entbürokratisierung bei der zukünftigen Überprüfung dieser Qualitätskriterien bei Krankenhäusern erreicht werden, die bereits nach EndoCert zertifiziert sind. Aufwändige zusätzliche Prüfungen durch andere Stellen könnten dann bei zertifizierten Einrichtungen vermieden werden, was zu einer deutlichen Entlastung dieser Häuser führen würde“, kommentiert Dr. Holger Haas, Vorsitzender der Zertifizierungskommission EndoCert der DGOOC.
Fazit und Ausblick
Dr. Stephan Pilsinger (CSU), Mitglied des Bundestags hatte die Kleine Anfrage an den Bundestag gerichtet. Sein Fazit lautet: „Qualitätsinitiativen wie EndoCert und ERPD müssen noch stärkere Beachtung bei der Ausgestaltung der Krankenhausreform finden. Sie haben sich bewährt und anerkannte Standards zum Nutzen der Patienten geschaffen. Durch jahrzehntelange Arbeit zur Qualitätssicherung in der Endoprothetik sind routinierte Strukturen und enorme Datenmengen entstanden und es wurde große Kompetenz aufgebaut. Dies alles darf nicht verloren gehen.“