Der Preis wurde erstmals im Jahr 1971 ausgeschrieben, damals noch unter dem Namen Konrad-Biesalski-Preis. 2014 erfolgte die Namensänderung in „Preis für klinisch-orthopädische Forschung. In die Bewertung der eingereichten Arbeiten fließen unter anderem die Originalität, ihr wissenschaftlicher Wert sowie ihr Ziel, insbesondere in Bezug auf die Bedeutung für die klinisch-orthopädische Forschung ein.
Angenommen werden Arbeiten, die im gegenwärtigen oder in den vergangenen zwei Jahren in einer anerkannten deutschen oder fremdsprachigen Zeitschrift oder als selbständige Veröffentlichung in Buchform erschienen sind oder in der gleichen Zeit in einem Manuskript niedergelegt wurden. Die Arbeit ist der Bewerbung beizulegen. Arbeiten, die bereits mit einem anderen Preis ausgezeichnet oder gleichzeitig für die Bewerbung um einen anderen wissenschaftlichen Preis eingereicht wurden, sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
Bewerbungsunterlagen inklusive der Arbeit und dem ausgefüllten Datenschutzformular können bis zum 30. Juni 2021 per E-Mail als PDF-Dateien bei der Geschäftsstelle der DGOOC eingereicht werden.