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Fortbildung

Kurs zur Begutachtung in Fragen der ärztlichen Haftung

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Welche beweisrechtlichen Besonderheiten sind in Prozessen zur Arzthaftung zu beachten? Der neue Spezialkurs aus der Reihe des Curriculums unfallchirurgisch-orthopädische Begutachtung schult medizinische Sachverständige, die Fragen zur ärztlichen Haftung beurteilen müssen, umfassend zu Aspekten des Arztstrafrechts. Der Kurs der Kommission Gutachten der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) in der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) findet vom 24. bis zum 25. März 2017 in Heidelberg statt.

In Gerichtsprozessen zu Arzthaftungsfragen gelten besondere Regelungen zum Beweismaß und zur Beweislast. Diese sind unter anderem im Patientenrechtsgesetz festgelegt. So ist in solchen Verfahren beispielsweise zu klären, ob das Verhalten des Arztes im konkreten Fall eine Haftung begründet und ob es eventuell auch strafrechtliche Folgen nach sich zieht. Bei strafrechtlichen Vorwürfen unterliegen Begutachtungen zudem besonderen rechtlichen Vorgaben. Medizinische Sachverständige, die in Arzthaftungsverfahren hinzugezogen werden, benötigen daher neben ihren fachärztlichen Kompetenzen auch spezielle rechtliche Kenntnisse, um Fragen einwandfrei und verwertbar einschätzen zu können.

Im neuen Spezialkurs „Kausalität und Arzthaftungsfragen“ erhalten die Teilnehmenden zunächst einen Überblick über die grundlegenden Aspekte der ärztlichen Sachverständigentätigkeit bei der Kausalitätsprüfung und im Arzthaftungsrecht. Anschließend stellen die Referenten zwei Fälle vor, die dann gemeinsam von Medizinern und Juristen interdisziplinär diskutiert werden.

Die Fortbildungsreihe, die von der DGOU ausgerichtet wird, wurde in Zusammenarbeit der Kommission Gutachten der DGU sowie der Arbeitsgemeinschaft Sozialmedizin und Begutachtungsfragen der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) entwickelt. Die Kurse vermitteln Sachverständigen das erforderliche Wissen, um eine plausible gutachterliche Beurteilung erarbeiten zu können.

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