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Fortbildung

Kurs zur Begutachtung von unfallchirurgischen Verletzungen

© Chodyra Mike / Fotolia

Wie sind die Mehrfachverletzungen eines Polytraumas zu begutachten? Sachverständige, die gesundheitliche Beeinträchtigungen nach einem Unfall beurteilen müssen, werden im unfallchirurgisch-orthopädischen Gutachtenkurs 3 unter anderem zu diesen Themen geschult. Der nächste Kurs unter der Trägerschaft der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) findet am 25. November 2017 in Minden statt.

Dieses notwendige Wissen zu übermitteln ist Aufgabe der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). Die Kommission "Gutachten" der DGU in der DGOU hat hierzu die notwendigen Fortbildungskurse entwickelt.

Ist die körperliche Gesundheit beeinträchtigt, dient in der Regel das ärztliche Gutachten eines medizinischen Sachverständigen als Entscheidungsgrundlage für die Versicherung oder das Gericht. Damit Experten die Frage nach Ursache und Auswirkungen einwandfrei und verwertbar einschätzen können, benötigen sie sowohl wissenschaftliche Kompetenzen als auch Kenntnisse über die rechtlichen Vorgaben. Das erforderliche Wissen zur Erarbeitung einer plausiblen gutachterlichen Beurteilung erhalten Sachverständige in den unfallchirurgisch-orthopädischen Gutachtenkursen.

Der Gutachtenkurs 3 widmet sich unter anderem diesen speziellen Themen:

  • Begutachtung nach Polytrauma
  • Begutachtung von Hüft- und Beckenverletzungen
  • Begutachtung von Hand-, Finger- und Fußverletzungen
  • Begutachtung nach endoprothetischer Versorgung
  • Begutachtung nach Amputationsverletzungen an Beinen und Füßen
  • Begutachtung von Kindern

Die Fortbildungsreihe wurde von der Kommission Gutachten der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) und der Arbeitsgemeinschaft Sozialmedizin und Begutachtungsfragen der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) entwickelt und inhaltlich gestaltet.

Der Kurs ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als notwendige Fortbildung von Durchgangsärzten (D-Ärzten) zertifiziert. Teilnehmende erhalten Fortbildungspunkte der Landesärztekammer sowie ein Zertifikat der DGOU, das für die Zulassung zur Facharztprüfung eingereicht werden kann.

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