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Lesetipp

Neue Gebührenordnung für Ärzte ist auf den Weg gebracht

© OUMN

Wie weit ist die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) inzwischen vorangeschritten? Welche Befürchtungen und welche Forderungen haben Vertreter aus O und U? In der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift „Orthopädie und Unfallchirurgie – Mitteilungen und Nachrichten“ (OUMN) ist hierzu jetzt ein Artikel erschienen.

Bis Herbst 2017 soll eine ärztlich konsentierte Version für eine überarbeitete Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgelegt werden. Die aktuelle GOÄ, die die Vergütung für die beruflichen Leistungen von Ärzten regelt, ist seit 1988 in Kraft und damit sowohl in Bezug auf die Abrechnung von Leistungen als auch auf die Leistungslegenden überholt. Etwa 900 der 5.000 Ziffern betreffen dabei den Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie inklusive Wirbelsäule, Handchirurgie und arthroskopische Chirurgie.

Im Januar dieses Jahres wurde mit der Bewertung der neuen GOÄ innerhalb der orthopädisch-unfallchirurgischen Verbände und Fachgesellschaften begonnen und Zielsetzung, Methodik und Datengrundlagen festgesetzt. Ziel war es, zum Deutschen Ärztetag im Mai 2017 eine Ärzte-eigene GOÄ-Version vorzulegen. Dabei war eine maximale Steigerung der Vergütungsleistungen von 6,4 Prozent mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und dem GKV-Spitzenverband als zentraler Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland vereinbart.

Welche Schwierigkeiten die Beauftragten aus O und U bislang zu meistern hatten und welche engen zeitlichen Vorgaben dabei einzuhalten waren, darüber informiert der OUMN-Artikel Initiates file download„Novellierung der GOÄ: Hoffnungsschimmer am Horizont?“(© DGOU und BVOU [2017] Published by Springer Medizin Verlag Berlin [2017]. All rights reserved.)

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