Es zeigen sich deutliche Mindererlöse, vor allem bei Leistungen, die typischerweise spezifisch in Orthopädie und Unfallchirurgie erbracht werden, kritisieren Prof. Dr. Andreas Seekamp (Präsident der DGOU und DGU), Prof. Dr. Markus Scheibel (stellvertretender Präsident der DGOU und Präsident der DGOOC), Prof. Dr. Dietmar Pennig (Generalsekretär der DGOU und DGU), Prof. Dr. Bernd Kladny (stellvertretender Generalsekretär der DGOU und Generalsekretär der DGOOC), Prof. Dr. Karl-Dieter Heller (Mitglied des Vorstandes der DGOU und DGOOC) sowie Dr. Burkhard Lembeck (Präsident des BVOU) in dem gemeinsamen Schreiben an die BÄK vom 2. Oktober 2024.
Mangelnde Nachvollziehbarkeit und Transparenz
Weiterhin beklagen die Orthopäden und Unfallchirurgen eine mangelnde Nachvollziehbarkeit der geplanten Honoraränderungen, „da der Algorithmus und die Systematik der Kürzungen für uns nicht transparent gemacht wurden. Ebenso wurden nicht kommunizierte Änderungen in der Legendierung vorgenommen, wobei diese im Vorfeld als absolut gesetzt galten“, heißt es in der Stellungnahme.
Auf wenig Zustimmung stößt auch die Vorgehensweise der BÄK. So sei die Frist für die Kommentierung zu kurz angesetzt. „Diese wurde verlängert (vom 26.09. auf den 02.10.), ist aber für eine angemessene und fundierte Prüfung und Kommentierung definitiv immer noch nicht ausreichend“, kritisieren die Ärzte. Sie fordern Nachjustierungen im Bereich der Erlöse und wünschen sich einen Dialog mit der BÄK und den weiteren Beteiligten, wie der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfe, „um diese Unstimmigkeiten befriedigend zu klären.“
BÄK befürwortet weitere lösungsorientierte Gespräche
In seinem Antwortschreiben vom 8. Oktober 2024 versichert Dr. Klaus Reinhardt, sämtlichen Hinweisen sorgfältig nachzugehen. Einige Fragen und teils Missverständnisse könnten seiner Meinung nach in einem schriftlichen Austausch geklärt werden. Gleichzeitig befürwortet er Gespräche mit den Verbänden und Fachgesellschaften, „um gerade auch mit Blick auf die Folgenabschätzung im Vergleich zur Abrechnung nach der geltenden GOÄ zu möglichst übereinstimmenden Einschätzungen zu kommen“, schreibt Reinhardt in seiner Antwort.
Aktuell sichtet die BÄK die eingegangenen Rückmeldungen. Erst nach einer entsprechenden Aufbereitung aller Stellungnahmen ist ein Verbändegespräch geplant, um lösungsorientiert die weitreichenden Kritikpunkte zu besprechen und sich zu einzelnen Kapiteln der GOÄ fachspezifisch auszutauschen. Dazu schreibt Reinhardt: „Diese Schritte werden einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir sollten uns diese Zeit jedoch nehmen, denn wir stehen vor einer wichtigen Weichenstellung und sollten das gemeinsame Vorgehen sorgfältig abwägen.“
Mehr zum GOÄ-Entwurf: Dr. Klaus Reinhardt im Interview im Deutschen Ärzteblatt.
Hintergrund
Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben sich auf einen Entwurf für eine neue Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄneu) geeinigt. Das neue System und die Preisliste wurden den ärztlichen Verbänden und Fachgesellschaften am 11. September 2024 in Berlin vorgestellt. Seitdem befasst sich auch die DGOU intensiv mit dem Thema und steht mit allen Sektionen der Fachgesellschaften, den übergeordneten Organisationen und Verbänden sowie der BÄK im engen Austausch.
