PresseDKOU
Stellungnahme

Orthopädische Einlagen via Internet gefährden den Behandlungserfolg

Arzt prüft orthopädische Einlage an Fuß von Patienten
© loreanto / AdobeStock

Mehrere medizinische Fachgesellschaften, darunter auch die DGOU und die DGOOC, warnen in einer gemeinsamen Stellungnahme davor, dass Fußabdrücke von Patienten selbst gemacht werden, denn das kann den Behandlungserfolg gefährden. Auf Kritik stößt dabei ein Vertrag der Krankenkasse BARMER mit einem industriellen Anbieter orthopädischer Einlagenversorgung. Dieser erlaubt Versicherten die Online-Bestellung von Einlagen ohne Erstellung eines Abdrucks und Anpassung der Einlagen durch fachliches Personal. „Die individuelle und fachlich versierte Betreuung durch Arzt und Orthopädie(schuh)techniker ist bei der Versorgung mit Hilfsmitteln zwingend erforderlich. Dies gilt auch und insbesondere bei der Versorgung von Fußproblemen mit Einlagen“, heißt es dazu in der Stellungnahme.

Online-Serviceangebote erfreuen sich auch im Gesundheitsbereich wachsender Beliebtheit, da sie auf den ersten Blick komplizierte Prozesse vereinfachen und Kosten senken. Der Digitalversorger craftsoles bietet Kunden die Online-Bestellung von Einlagen, der Abdruck wird in Form einer Blaupause erstellt und aus dem Abdruckset digital ausgelesen. Durch den zweidimensionalen Abdruck fehlen allerdings relevante Informationen zur Fehlstellung. Auch die genaue Anamnese und Untersuchung des Patienten, die Kontrolle der Passform, das Einpassen in das patientenindividuelle Schuhwerk und die Gangbildkontrolle fallen in diesem Vorgehen weg. Besonders gefährlich ist laut Stellungnahme der Mangel einer fachlichen Begleitung im Fall von Hochrisikopatienten, beispielsweise mit diabetischem Fußsyndrom.

Der Vertrag der BARMER mit craftsoles ist am 1. August 2021 in Kraft getreten ist. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat bisher zwar noch keinen ähnlichen Vertrag abgeschlossen, äußert jedoch entsprechendes Interesse. Die BARMER weist auf die Einhaltung aller im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes festgelegten Qualitätsstandards gemäß § 139 SGB V, das hochwertige Material sowie die individuelle Herstellung der Einlagen hin. Doch gerade diese sehen die Fachgesellschaften nicht gewährleistet: „Die Fehler, die bei einer laienhaften Durchführung des Fußabdruckes entstehen, sind im Nachhinein aber meist nicht korrigierbar und führen dabei unweigerlich zu schlechten Versorgungen“, heißt es in der Stellungnahme. Zudem sei nach Herstellung und Anpassung der Einlage auch die individuelle Prüfung des Therapieerfolgs ein wichtiger Bestandteil der Versorgung. Bei einer Online-Versorgung fehle auch die Möglichkeit einer direkten Korrektur des Hilfsmittels.

Die gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), des Beratungsausschusses der DGOOC für das Handwerk Orthopädieschuhtechnik, des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), der Deutschen Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung (DGIHV), des Zentralverbands für Orthopädieschuhtechnik (ZVOS) und der Vereinigung Technische Orthopädie der DGOU nennt anhand verschiedener Versorgungsbeispiele, zu welchen Gesundheitsschäden eine fehlerhafte Hilfsmittelversorgung führen kann.

  • Mitglied werden Mitglied werden
  • Kontakt Kontakt