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Pressemitteilung von BÄK, DGOU und DGMM

Osteopathische Behandlung durch Ärzte und Physiotherapeuten sicherstellen

© 6sous / Fotolia

Die Bedeutung osteopathischer Verfahren hat in den letzten Jahren enorm zugenommen und wird weiter wachsen. Die Anwendung vor allem manualtherapeutischer Techniken gehört aus Gründen der Patientensicherheit in die Hände qualifizierter Ärzte und Physiotherapeuten, um Risiken für die Patienten möglichst auszuschließen. In der ärztlichen Weiter- und Fortbildung liegen die entsprechenden Curricula – Manuelle Medizin sowie Osteopathische Verfahren – im Umfang von knapp 500 Stunden bereits seit etlichen Jahren vor. Auch für Physiotherapeuten sind deshalb dringend Qualifizierungsmaßnahmen zu schaffen.

Die Berufsverbände der Physiotherapeuten, der Orthopäden und die Bundesärztekammer begrüßen deshalb ausdrücklich den ursprünglichen Ansatz des Bundesministeriums für Gesundheit, die osteopathische Therapie im Rahmen des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) mit 60 Unterrichtseinheiten in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Ausbildung von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten zu verankern.

Zur Abgabe von Leistungen in der osteopathischen Therapie ist dann in der Folge zusätzlich eine fundierte osteopathische Weiterbildung mit insgesamt mindestens 500 Unterrichtseinheiten erforderlich. Die Verankerung in der Ausbildung ist aber zunächst die rechtliche Grundlage dafür, dass eine Position Osteopathische Therapie überhaupt Eingang in entsprechende qualitätssichernde Weiterbildungsregelungen der Bundesländer und des Gemeinsamen Bundesausschusses finden kann.

Zu diesem Ergebnis kamen die Bundesärztekammer (BÄK), die Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin (DGMM), die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) in einem Meinungsaustausch am 23. November 2016.

Dr. Max Kaplan, Vizepräsident der BÄK: „Die Initiative des Bundesgesundheitsministeriums wird seitens der Ärzteschaft und der Physiotherapeuten befürwortet und mitgetragen, weil sie aus Gründen des Patientenschutzes die berufsrechtlichen Rahmenbedingungen klarstellt. Dies hat im Übrigen auch die Gesundheitsministerkonferenz gefordert. Es ist bedauerlich, dass die Initiative des Ministeriums, die erforderliche Klarstellung vorzunehmen, am Widerstand einzelner Bundesländer gescheitert ist. Offenbar haben irreführende Verlautbarungen von Osteopathie-Verbänden zu Verunsicherung bei einzelnen Ländern geführt.“

Die Verbände unterstützen das Bundesgesundheitsministerium darin, die notwendige gesetzliche Anpassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Physiotherapeuten unbedingt noch in dieser Legislaturperiode vorzunehmen. Die Bundesländer werden aufgefordert, die damit verbundene Qualitätssicherung in der Anwendung osteopathischer Verfahren durch Verankerung in der Aus- und Weiterbildung von Physiotherapeuten zu unterstützen.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von DGOU, BÄK und DGMM

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