Qualität und Sicherheit

Personenqualifikations-Siegel der DGOU gehen an die Sektionen DHG, DKG und GEVR

Verleihung des DGOU-Siegel für Personenqualifikationen an die DHG
Die Sektion Deutsche Hüftgesellschaft hat das DGOU-Siegel für Personenqualifikationen erhalten © Intercongress

Die DGOU hat auf dem DKOU die Personenzertifikate dreier Sektionen gewürdigt: Die Deutsche Hüftgesellschaft (DHG), die Deutsche Kniegesellschaft (DKG) und die Gesellschaft für Extremitätenverlängerung und -rekonstruktion (GEVR) sind ab sofort berechtigt, das DGOU-Siegel für Personenqualifikationen zu verwenden. Damit bescheinigt die DGOU diesen Sektionen, dass sie die Personenzertifikate nach den Richtlinien der Fachgesellschaft ausführen. Die DGOU hat mit der Etablierung verschiedener Qualitätskriterien einen einheitlichen Rahmen für personenbezogene Zertifikate geschaffen und gibt damit Patientinnen und Patienten, Kliniken und Kostenträgern Orientierungspunkte an die Hand.

DGOU-Sektionen mit einem Personenzertifikat können einen schriftlichen Antrag für den Erhalt der Personenqualifikation ihrer Fachgesellschaft stellen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Facharzt für Orthopädie oder Unfallchirurgie oder Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Beschreibung der Curricula in Theorie (Fortbildungen) und Praxis (OP-Katalog)
  • Darstellung des Zertifizierungsprozesses
  • Nachweis kontinuierlicher Fortbildung nach Erwerb des Zertifikats
  • Konfliktfreiheit mit der Musterweiterbildungsordnung
  • Nachweis, dass das Personenzertifikat nicht an die Institution gebunden ist

Ob alle Kriterien erfüllt sind, wird von einer Jury überprüft und dem Geschäftsführenden Vorstand zur Abstimmung vorgelegt. Weitere Informationen zur Personenqualifikation können im Sekretariat der DGOU-Geschäftsstelle eingeholt werden.

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