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Neues Mutterschutzgesetz

Schwangere Ärztinnen dürfen operieren

© J. Mettelsiefen / DGOU

Seit Anfang des Jahres gilt das neue Mutterschutzgesetz. Mit ihm rückt die individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes noch stärker in den Fokus. Ein Beschäftigungsverbot für Schwangere kann nun nur noch bei „unverantwortbarer Gefährdung“ ausgesprochen werden – allein die Tätigkeit im OP-Saal ist kein Ausschlusskriterium mehr. Wie kann der OP-Saal für schwangere Ärztinnen sicher gestaltet werden? Die Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) gibt hierfür Empfehlungen und Anleitungen.

Insbesondere in der Medizin ist eine Schwangerschaft häufig ein Karrierehindernis. Mit der Novellierung des bisher geltenden Mutterschutzgesetzes aus dem Jahr 1952 will der Gesetzgeber nun besser auf die Anliegen von schwangeren und stillenden Frauen eingehen. Im Mittelpunkt steht die individuelle Gefährdungsbeurteilung. Werdende Mütter erhalten zudem mehr Mitsprache bei der Gestaltung ihres Arbeitsplatzes und der Arbeitszeit. So dürfen schwangere Ärztinnen beispielsweise unter abgesicherten Bedingungen weiterhin operieren und bis 22 Uhr arbeiten.

Für eine solche zeitgemäße Auslegung des Mutterschutzes haben sich in den letzten Jahren besonders zwei junge Chirurginnen stark gemacht: Dr. Maya Niethard und Dr. Stefanie Donner. Beide wollten ihre operative Tätigkeit auch während ihrer Schwangerschaften fortführen und sind dabei auf viel Gegenwind gestoßen. Aus diesem Grund haben sie Anfang 2015 die DGOU-Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) auf den Weg gebracht.

Dr. Maya Niethard freut sich über die Gesetzesnovelle: „Die Änderungen beim Mutterschutz sind eine echte Errungenschaft. Unser Ziel war es vor allem, dem Tabu-Thema Schwangerschaft in der Chirurgie die Angst auf beiden Seiten zu nehmen. Mit OPidS erhält der Arbeitgeber einen dem aktuellen Wissen in der Medizin angepassten Rahmen zur Beschäftigung einer Schwangeren im OP.“

Die Bedingungen im OP-Saal haben sich durch die enormen Fortschritte in der Medizin stark verändert, allein schon unter den Aspekten des Infektions-und des Strahlenschutzes, erklärt die Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie. Durch eine individuelle Gefährdungsbeurteilung könne das Risiko bei zahlreichen Gefahrenquellen im OP daher heute weitestgehend minimiert werden, insbesondere auch für Schwangere.

Dr. Niethard fügt hinzu: „Die Schwangere sollte im Gegenzug frühzeitig ihre Schwangerschaft bekanntgeben, damit die Schutzfunktion des Mutterschutzgesetzes greifen kann. Die rechtliche Grauzone der oft gelebten heimlichen Absprachen unter vier Augen zwischen Vorgesetztem und der Schwangeren ist aufgehoben.“ 

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