Die Neuerungen sollen eine „gute, bedarfsgerechte und bezahlbare medizinische und pflegerische Versorgung für die Menschen im ganzen Land“ sichern, heißt es im Koalitionsvertrag.
Primärarztsystem und Termingarantien
Künftig soll es unter anderem ein verbindliches Primärarztsystem hin „zu einer besseren und zielgerichteten Versorgung der Patientinnen und Patienten und für eine schnellere Terminvergabe“ geben. Patienten müssen dann künftig zuerst ihren Hausarzt oder Kinderarzt aufsuchen, bevor sie einen Facharzttermin erhalten. Erst der Hausarzt entscheidet im Anschluss, ob ein Facharzttermin notwendig ist. Ausgenommen von der Regelung sind die Augenheilkunde und Gynäkologie. Auch für chronische Erkrankungen „werden geeignete Lösungen erarbeitet.“ Die verzögerungsfreie Versorgung von Unfallverletzten ist bislang nicht geregelt, bedarf jedoch dringend einer sinnvollen Lösung.
Zudem werden Facharzttermine innerhalb einer bestimmten Frist durch die Kassenärztliche Vereinigung vermittelt. Gelingt dies nicht, müsse die Versorgung durch ein Krankenhaus erfolgen.
Krankenhausreform nach NRW-Vorbild
Bis zum Sommer soll eine „qualitative, bedarfsgerechte und praxistaugliche Krankenhauslandschaft, aufbauend auf der Krankenhausreform der letzten Legislaturperiode“, entwickelt und gesetzlich fixiert werden, heißt es weiter im Koalitionsvertrag.
Kliniken, die wirtschaftlich unter Druck stehen, aber bedarfsnotwendig sind, erhalten eine zusätzliche Finanzierung aus dem Sondervermögen Infrastruktur, um „die Lücke aus den Jahren 2022 und 2023 in deren Betriebskostenfinanzierung“ zu schließen.
Um die Grund- und Notfallversorgung – insbesondere im ländlichen Raum – sicherzustellen, ist geplant, den Ländern Ausnahmen zu ermöglichen. Hinzu kommt, dass die Definition der Fachkrankenhäuser so überarbeitet wird, dass sie für die Versorgung erhalten bleiben.
Da die 65 Leistungsgruppen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) umstritten waren, werden nun die 60 Leistungsgruppen aus NRW zum 1. Januar 2027 festgeschrieben, zu denen bereits die orthopädischen Leistungsgruppen Endoprothetik Knie, Endoprothetik Hüfte, Revision Hüftendoprothese, Revision Knieendoprothese und Wirbelsäuleneingriffe gehören. Ergänzt werden die Leistungsgruppen nun um die LG spezielle Traumatologie, sodass die Krankenhausreform mit 61 Leistungsgruppen startet. Bei Bedarf sind Anpassungen möglich: „Dort, wo es medizinisch sinnvoll ist, werden die Leistungsgruppen in Bezug auf ihre Leistungs- und/oder Qualitätsvorgaben verändert“, wird im Koalitionsvertrag festgehalten.
In den Bundesländern, die bis zum 31.12.2024 die Leistungsgruppen zugewiesen haben, bleiben diese rechtswirksam und werden als Basis für die Vergütung ab 2026 genutzt. Diese Übergangsregelung gilt längstens bis zum 31.12.2030.
Entlastung durch weniger Bürokratie
Innerhalb von sechs Monaten will die neue Regierung darüber hinaus ein Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg bringen, um unter anderem die ausufernden Dokumentationspflichten und Kontrolldichten zu verringern.
Praktisches Jahr
Die Vergütungsstruktur im Praktischen Jahr (PJ) soll so modernisiert werden, dass Medizinstudierende mindestens mit dem BAföG-Satz rechnen können.
Versorgung in Krisenzeiten
Und schließlich haben sich die Koalitionspartner darauf geeinigt, dass „gesetzliche Rahmenbedingungen für den Rettungsdienst im Zivilschutz- sowie Verteidigungs- und Bündnisfall mit abgestimmter Koordinierung und eindeutigen Zuständigkeiten“ geschaffen werden sollen.