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Disease-Management-Programme

Anforderungen an DMP zu chronischem Rückenschmerz beschlossen

© Syda Productions / Fotolia

Gesetzlich Krankenversicherte mit chronischem Rückenschmerz können zukünftig von einem strukturierten Behandlungsprogramm, dem sogenannten Disease-Management-Programm (DMP) profitieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat jetzt die inhaltlichen Anforderungen an das neue DMP beschlossen. Hierbei geht es beispielsweise um die Teilnahmekriterien, um die individuelle Therapieplanung sowie um die Koordination der verschiedenen, am Behandlungsprozess beteiligten Fachrichtungen in das therapeutische Vorgehen. Die gesetzlichen Krankenkassen können – nach Inkrafttreten des Beschlusses – mit Ärztinnen und Ärzten und/oder Krankenhäusern Verträge zur praktischen Umsetzung des DMP abschließen.

„Wir haben hohe Erwartungen an das neue Programm, wir gehen davon aus, dass es die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten mit chronischem Rückenschmerz verbessern wird. Die Schwierigkeit bei der Entwicklung der einzelnen Bausteine ­bestand – trotz einer guten wissenschaftlichen Erkenntnislage in Form von medizinischen Leitlinien – darin, dass Rückenschmerz kein klar umrissenes Krankheitsbild darstellt, sondern es sich um Symptome mit unterschiedlichen Ursachen handelt. Im DMP wird, um eine Fehlversorgung zu vermeiden, großer Wert auf eine gesicherte Diagnose gelegt“, erläuterte Prof. Dr. Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses DMP.

In das DMP einschreiben können sich Patientinnen und Patienten mit chronischen – das heißt länger als 12 Wochen andauernden – Schmerzen im Kreuzbereich des Rückens, deutlichen Aktivitätseinschränkungen und einem fortbestehenden Therapiebedarf. Liegen spezifische Ursachen für den Kreuzschmerz vor, beispielsweise Wirbelkörperfrakturen, rheumatische Erkrankungen oder ein Tumor im Bereich der Wirbelsäule, ist ein Einschreiben in das DMP nicht möglich, da hier die Behandlung der ursächlichen Erkrankung im Vordergrund steht. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt prüft, ob die Ein- und Ausschlusskriterien für eine Aufnahme in das DMP chronischer Rückenschmerz vorliegen.    

Die individuell angezeigten therapeutischen Maßnahmen werden im Arzt-Patienten-Gespräch geplant – Schmerzintensität und Aktivitätseinschränkung der Patientin oder des Patienten sowie die im Behandlungsverlauf erzielten Erfolge sind hierbei zu berücksichtigen. Als unabdingbar wird angesehen, dass jede Patientin und jeder Patient im DMP über die entscheidende, positive Rolle von körperlicher Aktivität aufgeklärt und zu einem körperlichen Training motiviert wird. Das DMP chronischer Rückenschmerz enthält zudem grundsätzliche und wirkstoffbezogene Empfehlungen zur Schmerzmedikation. Eine Schmerzlinderung durch Medikamente kann erforderlich sein, um den Beginn der aktivierenden Maßnahmen zu unterstützen oder wenn – trotz nichtmedikamentöser Maßnahmen – eine schmerzbedingte Aktivitätseinschränkung bestehen bleibt.  

Wissenschaftliche Grundlage des neuen DMP bildet insbesondere die „Systematische Leitlinienrecherche und -bewertung sowie Extraktion relevanter Empfehlungen für ein DMP chronischer Rückenschmerz“ des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

Der G-BA legt den Beschluss nun dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vor. Nach Nichtbeanstandung treten die Anforderungen an das DMP chronischer Rückenschmerz und die Dokumentation am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft.


Hintergrund
Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme. Ziel dieser Programme ist es, den sektorenübergreifenden Behandlungsablauf und die Qualität der medizinischen Versorgung von chronisch kranken Menschen zu verbessern.

Quelle: Pressemitteilung des G-BA

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