PresseDKOU
Deutscher Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie

DKOU 2017: Symposium zu wissenschaftlichem Fehlverhalten

© Alexander Raths / Fotolia

Was ist wissenschaftliches Fehlverhalten? Um die gute wissenschaftliche Praxis zu sichern, haben Universitäten, forschungsfördernde Organisationen und Wissenschaftsverlage Leitlinien und Verfahrensordnungen aufgestellt. Die steigende Anzahl zurückgewiesener, bereits in Fachmagazinen publizierter Forschungsarbeiten zeigt allerdings, dass Inkorrektheiten im Vorgehen nicht allen Beteiligten ausreichend bekannt sind. Der Ausschuss Wissenschaft, Forschung und Lehre der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) veranstaltet daher zu diesem Thema im Rahmen des DKOU 2017 ein öffentliches Symposium mit Experten aus Recht, Forschungsförderung und Wissenschaftsverlagen. Die Veranstaltung findet am 26. Oktober 2017 in Berlin statt.

Grundsätzlich gilt: Jegliche Form des Verfälschens von Daten, etwa durch Auswählen erwünschter und Streichen unerwünschter Ergebnisse, ist Wissenschaftsbetrug, ebenso wie unrichtige Angaben in einem Förderantrag. Auch die Verletzung geistigen Eigentums zählt dazu. So reicht beispielsweise die Leitung der Institution, in der die Publikation entstanden ist, oder die Überlassung von Daten nicht für eine Autorenschaft aus. Klinik- und Institutsleiter sind daher ebenso wie Betreuer von Dissertationen und Habilitationen in der Pflicht, die Arbeiten genau zu prüfen – von der Erhebung der Daten bis zu ihrer Auswertung und Verschriftlichung.

Was genau als wissenschaftliches Fehlverhalten eingestuft wird und wie dies geahndet wird, ist jedoch je nach Organisation unterschiedlich: Universitäten haben in der Regel Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis etabliert. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat eine Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten, in der auch Sanktionen bei Verstößen festgehalten sind.

Das Öffnet externen Link in neuem FensterSymposium „Cave: Wissenschaftliches Fehlverhalten!“ findet am Donnerstag, den 26. Oktober 2017 von 9 bis 10:30 Uhr im Raum 411 auf dem Messegelände des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) statt. Das sind die Referenten und Themen:

  • „Rechtliche Aspekte einer Wissenschaftskultur“
    Thomas Feldmann, Rechtsanwalt Urheber- und Medienrecht
  • „Das Verfahren der DFG im Umgang mit wissenschaftlichen Fehlverhalten“
    Dr. Kirsten Hüttmann, Stabsstelle Wissenschaft und Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)
  • „Wissenschaftliches Fehlverhalten und die Rolle der Verlage: Opfer – Täter – Ermittler – Richter“
    Dr. Jürgen Meyer zu Tittingdorf, Leiter Journals & ePublishing des Springer Medizin Verlags


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Mitglieder von DGOU, DGOOC, DGU und BVOU profitieren von Öffnet externen Link in neuem Fenstervergünstigten Eintrittspreisen zum DKOU 2017. Zudem lohnt sich eine frühzeitige Öffnet externen Link in neuem FensterOnline-Anmeldung: Eine Vorregistrierung ist bis zum 15. Oktober 2017 möglich. Ab dem 23. Oktober 2017 kann man sich dann vor Ort als Teilnehmer registrieren lassen.

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