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Digitalisierung

Elektronische Patientenakte ab 2021

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Welche Vorerkrankungen hat der Patient und welche Medikamente nimmt er? Auch in der Orthopädie und Unfallchirurgie ist es essenziell, dass wichtige Informationen über den Patienten vorliegen, damit dieser bestmöglich versorgt werden kann. Hier kann künftig die elektronische Patientenakte (ePA) unterstützen. In der ePA finden Krankenhausärzte alle relevanten medizinischen Dokumente über den Patienten, die dieser selber einpflegt oder von seinen behandelnden Ärzten einpflegen lässt. Ab 1. Januar 2021 kann die elektronische Patientenakte von allen gesetzlich Versicherten bei ihren Krankenkassen beantragt werden. Die Nutzung der ePA ist freiwillig und kostenfrei.

Wer die Informationen erhält, bestimmt der Patient. Denn er selbst gibt den Zugriff auf seine Akte für Praxen und Krankenhäuser für eine begrenzte Zeit frei. Muss der Patient medizinisch versorgt werden und er stellt seine Daten zur Verfügung, können beispielsweise der Notfalldatensatz oder der elektronische Medikationsplan in die Krankenhaussysteme eingespielt und sofort von Ärzten und dem Fachpersonal eingesehen werden. Mit der ePA können auf diese Weise erstmals medizinische Dokumente sektoren- und einrichtungsübergreifend bundesweit verfügbar gemacht werden.

Krankenhausärzte dokumentieren während der Behandlung ihrerseits alle Behandlungsschritte nach wie vor im Krankenhaussystem und können diese auf Wunsch des Patienten in die ePA hochladen – so können auch nachbehandelnde Fachärzte wie beispielsweise niedergelassene Orthopäden und Unfallchirurgen direkt auf die Behandlungshistorie in der ePA zugreifen und den Patienten künftig noch besser behandeln.


Quelle: Gematik

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