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Dringliche Operationen

Empfehlungen für den Umgang mit Unfallverletzten und OP-Indikationen

© Halfpoint / Adobe Stock

Die aktuelle Pandemie ändert den klinischen Alltag aller Ärzte und deren Mitarbeiter. Auch in der Orthopädie und Unfallchirurgie wird gerade alles getan, um die medizinische Versorgung von Corona-Patienten sicherzustellen. Wie verläuft derzeit die Behandlung von Arbeitsunfallopfern? Welche Operationen gelten als dringlich, welche können verschoben werden? Um die Krankenhäuser bei den alltäglichen Abläufen zu unterstützen, hat die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) Empfehlungen für den Umgang mit Unfallverletzten und dringlichen OP-Indikationen zusammengestellt.

Auch die Orthopädie und Unfallchirurgie hat in diesen Krisenzeiten einen großen Anteil der medizinischen Versorgung sicherzustellen. Zwar ist aufgrund des allgemeinen Kontaktverbotes das Aufkommen an Unfällen reduziert, allerdings geraten einige Kliniken zunehmend wegen erhöhtem Patientenaufkommen mit Coronaverdacht und Erkrankungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Versorgungsengpässe.

Dank der guten Netzwerkstrukturen und der zahlreichen persönlichen Kontakte in O und U lässt sich die Kommunikation und ein abgestimmtes Handeln in Krisenzeiten leichter gestalten. So kann die DGU in Zusammenarbeit mit der DGOU ihren Mitgliedern und anderen Interessierten folgende Empfehlungen für den Umgang mit Unfallverletzten und dringlichen OP-Indikationen geben, die Ärzte bei den täglichen Abläufen unterstützen können.

Umgang bei Arbeitsunfällen

Die Coronavirus-Pandemie führt zu vielen Fragen rund um das Durchgangsarztverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung. Aus diesem Grund haben die Landesverbände der DGUV häufig gestellte Fragen veröffentlicht, die fortlaufend aktualisiert und ergänzt werden.        https://www.dguv.de/landesverbaende/de/medien/faq/aktuelles_corona_dav/index.jsp

Sollten nicht alle Fragen ausreichend beantwortet sein, stehen die Ansprechpartner der jeweiligen Landesverbände zur Verfügung.
https://www.dguv.de/landesverbaende/de/wir-ueber-uns/index.jsp
 

Dringlichkeit durchzuführender Operationen
 
Um den behandelnden Ärzten den Prozess und mögliche Diskussionen vor Ort zu erleichtern, stellt die DGU eine Liste von dringlichen Operationen zur Verfügung. Diese orientiert sich an den Empfehlungen des American College of Surgeons (Stand 24.3.2020) und ist in drei Phasen eingeteilt.

Phase 1: kein Krisenzustand
Phase 2: Kürzung von Elektivoperationen
Phase 3: ausschließlich Notfalloperationen

Jeder Mediziner entscheidet vor Ort, in welcher Phase er sich und seine Klinik befindet. Es ist davon auszugehen, dass für den Großteil der Kliniken derzeit Phase 2 zutrifft.
 
Welcher Patient als dringlich einzuplanen ist und welcher verschoben werden muss, obliegt letztendlich der individuellen ärztlichen Entscheidung und kann nicht allein mit diesen Empfehlungen entschieden werden.
 
Für Informationen hinsichtlich einheitlicher hygienischer Maßnahmen im Schockraum, in den Ambulanzen und den OPs, können sich Ärzte an den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts orientieren.  https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html

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