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Operieren in der Schwangerschaft

Forderungen der DGOU im neuen Mutterschutzgesetz berücksichtigt

© DGOU

Der Bundestag hat die Reform des Mutterschutzgesetzes beschlossen: Zukünftig soll es unter anderem keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen der Schwangeren geben. Ärztinnen können damit auch während der Schwangerschaft weiterhin am OP-Tisch stehen – ihre Weiterbildungszeit und ihre berufliche Entwicklung würde sich dadurch nicht wesentlich verzögern. Die Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“ der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) hatte sich in den letzten Jahren für eine zeitgemäßere Auslegung des Mutterschutzes stark gemacht.

„Im Mittelpunkt des Mutterschutzgesetzes steht nun eine individuelle Gefährdungsbeurteilung. Damit wird es viel flexibler als die Regelung aus dem Jahr 1952, die bis heute in Kraft ist“, freut sich Dr. Maya Niethard. Sie hatte Anfang 2015 gemeinsam mit Dr. Stefanie Donner die DGOU-Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) auf den Weg gebracht. „Wir hatten damals beide unsere eigenen Erfahrungen gemacht, wie rigide das Gesetz ausgelegt wird und wie viel Gegenwind schwangeren Ärztinnen entgegenschlägt, die ihre operative Tätigkeit fortführen und damit ihre Facharztweiterbildung weiter voranbringen wollen“, blickt Dr. Donner zurück.

Dr. Maya Niethard und Dr. Stefanie Donner (v.l.) haben das DGOU-Projekt „Operieren in der Schwangerschaft“ im Januar 2015 initiiert und damit eine zeitgemäße Auslegung des Mutterschutzgesetzes maßgeblich vorangebracht. © DGOU

Maya Niethard und Stefanie Donner gründeten aus diesem Anlass das Projekt OPidS – und teilten ihr Wissen auf der dazugehörigen Website. Dort waren erstmals Informationen, Handlungsempfehlungen und Checklisten zu den Aspekten Recht, Röntgen, Strahlenschutz, Infektionsrisiko und Narkose auf einen Blick zugänglich. Darüber hinaus waren Niethard und Donner bundesweit Ansprechpartnerinnen für schwangere Chirurginnen und deren Vorgesetzte. Dr. Donner erinnert sich: „Wir wollten es anderen Schwangeren zukünftig erleichtern, mutig zu sein und ihnen Wege aufzeigen, unter welchen Bedingungen das Operieren weiterhin möglich sein kann.“

Dr. Niethard ergänzt: „Nicht zuletzt mussten die Mutterschutzrichtlinien an die modernen wissenschaftlichen Erkenntnisse angeglichen werden. Das wollten wir vorantreiben. Wir haben viel Herzblut einfließen lassen.“ So waren sie unter anderem auch als Expertinnen zu einer Anhörung des Bundesfamilienministeriums geladen. „Wir sind sehr froh, dass unser Einsatz für OPidS mit dem neuen Mutterschutzgesetz bestätigt ist und nun gewürdigt wird.“

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Mutterschutzgesetzes hat am 30. März 2017 grünes Licht im Bundestag erhalten. Die Novelle sieht unter anderem vor, dass Arbeitsverbote zukünftig nicht mehr gegen den Willen der schwangeren Frauen möglich sein sollen. Sie erhalten zudem mehr Mitsprache bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitszeit. So soll „eine verantwortungsvolle Interessenabwägung zwischen der Gesundheit der schwangeren Frau, der jungen Mutter und der stillenden Frau und ihres Kindes einerseits und ihrer selbstbestimmten Teilhabe an der Erwerbstätigkeit andererseits gewährleistet“ werden, heißt es im Gesetzentwurf. Nach der Zustimmung des Bundesrats soll das reformierte Mutterschutzgesetz Anfang 2018 in Kraft treten.

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