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Umsatzsteuer

Gesundheitsministerium teilt Auffassung der DGOU: Knochen sind Organe

Knochen sind Organe – diese Auffassung teilt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und des Deutschen Instituts für Zell- und Gewebeersatz (DIZG). Das teilte das Ministerium den beiden Einrichtungen am 28. Oktober 2015 schriftlich mit. Mit dieser Einschätzung stützt das BMG die Forderung der DGOU an das Bundesministerium für Finanzen (BMF), die Besteuerung von Knochentransplantaten rückgängig zu machen.

Bereits am 31. August 2015 habe man dem BMF auf Anfrage mitgeteilt, dass Knochen als menschliche Organe anzusehen seien und dass man eine Umsatzsteuerbefreiung befürworte, heißt es in dem Schreiben des BMG an die Fachgesellschaft.

Knochentransplantate, wie sie in der Orthopädie und Unfallchirurgie zum Einsatz kommen, sind seit dem 1. Januar 2015 umsatzsteuerpflichtig. Das Bundesministerium für Finanzen hatte die Umsatzsteuerbefreiung für humane Gewebe nach §4 Nr. 17a UStG speziell für allogene Knochentransplantate im Dezember 2014 im Rahmen eines Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufgehoben. Begründet wurde dies damit, dass Knochen keine Organe seien.

Die DGOU hatte sich im Juni 2015 an das BMG gewandt und darum gebeten, dem BMF in aller Klarheit die Abänderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlass zu empfehlen und die Herausnahme menschlicher Knochentransplantate aus der Umsatzsteuerbefreiung im Interesse der deutschen Transplantationsmedizin zu korrigieren.

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