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Lesetipp

Höhere Patientensicherheit durch Mindestmengen?

© OUMN

Bei einigen komplexen Behandlungen müssen Kliniken eine festgelegte Anzahl an Eingriffen im Jahr nachweisen, so beispielsweise auch bei der Implantation von künstlichen Kniegelenken. Erst dann wird die erbrachte Leistung von der Krankenkasse übernommen. Manche kleineren Krankenhäuser können diese vorgeschriebenen Mindestmengen jedoch nicht erbringen und müssen dadurch wirtschaftliche Einbußen hinnehmen. In der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift „Orthopädie und Unfallchirurgie – Mitteilungen und Nachrichten“ (OUMN) wird das Für und Wider von Mindestmengen in Krankenhäusern aus juristischer Perspektive beleuchtet.

Je häufiger ein Arzt eine Operation durchführt, desto seltener passieren Fehler und desto größer ist die Sicherheit für den Patienten – auf dieser Annahme beruht die gesetzliche Einführung von Mindestmengen bei ausgewählten Behandlungsarten. Bislang betrifft das neben der Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen fünf weitere Krankheitsbilder und Eingriffe von hoher medizinischer Komplexität: Leber- und Nierentransplantationen, Stammzellentransplantationen, Eingriffe an der Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse sowie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen. Beim Einsetzen von künstlichen Kniegelenken sind je Klinik mindestens 50 Eingriffe pro Jahr vorgesehen.

Wenn Kliniken diese gesetzlichen Mindestmengen nicht erreichen, haben sie nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf Leistungsvergütung durch die Krankenkassen. Insbesondere kleinere Häuser kritisieren, dass es ihnen kaum möglich ist, die Vorgaben zu erreichen, und sie damit Gefahr laufen, dass bestimmte Leistungen nur noch in großen Kliniken durchgeführt werden können. Gerade in besiedlungsschwächeren Regionen bedeutet dies, dass Patienten zudem oft größere Wegstrecken zurücklegen müssen, falls das nächstgelegene Krankenhaus die vorgeschriebene Mindestmenge nicht erreicht.

Patientensicherheit und Risikoabwehr einerseits, wirtschaftliche Einbußen für manch kleinere Krankenhäuser anderseits: Der OUMN-Artikel Leitet Herunterladen der Datei ein„Mindestmengen – Die Qual der Zahl oder Mittel der Qualitätssicherung?“ (© DGOU und BVOU [2017] Published by Springer Medizin Verlag Berlin [2017]. All rights reserved.) stellt das Für und Wider von Mindestmengen dar und zieht ein Fazit.

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