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Lesetipp

Patienten vor Eingriffen individuell und rechtssicher aufklären

© Stasique / Fotolia

Patienten müssen vor jedem operativen Eingriff über das OP-Verfahren sowie mögliche Risiken aufgeklärt werden. Dabei sollte ein erhöhtes Komplikationsrisiko, zum Beispiel aufgrund von Vorerkrankungen des Patienten, berücksichtigt werden. Um Patienten bestmöglich zu informieren und dies auch rechtssicher zu dokumentieren, bietet sich ein individualisierter Aufklärungsbogen an: Wichtige Fakten zum Gesundheitszustand können hier handschriftlich vermerkt werden. Wie bedeutsam das ist, wird in der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift „Orthopädie und Unfallchirurgie – Mitteilungen und Nachrichten“ anhand einer speziellen Patientengeschichte dargestellt.

Im konkreten Beispiel ließ sich ein Patient wegen Schmerzen an der Wirbelsäule operieren. Vier Jahre später wurden die erneut auftretenden Rückenschmerzen zunächst konservativ behandelt. Nach einer CT-Untersuchung empfahl der Arzt einen weiteren operativen Eingriff, weil der Wirbelkanal der Lendenwirbelsäule verengt sei. Wenige Tage vor der OP erfolgte ein Aufklärungsgespräch, bei dem der Patient erhielt einen allgemeinen Aufklärungsbogen erhielt, den er sich nach eigenen Angaben nicht durchlas. Nach dem Eingriff kam es zu neurologischen Ausfällen, so dass der Mediziner einen Tag später eine Revisionsoperation durchführte. In der Folgezeit litt der Patient unter Lähmungserscheinungen mit Störungen der Sexualfunktion und der Zehenmotorik. Er klagte auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz, da er fehlerhaft behandelt worden und nicht ordnungsgemäß aufgeklärt sei.

Aufklärungsbogen individualisieren
Zunächst wurde die Klage abgewiesen, da kein Kunstfehler zu erkennen war und von einer hypothetischen Einwilligung des Betroffenen ausgegangen werden könne. Erst eine Berufung zeigte Erfolg und gab der Klage weitgehend statt. Das Gericht begründete das Urteil mit der unzureichenden Aufklärung. Bei nicht dringlichen Operationen, wie in diesem Fall, hätte der Patient auch über die Fortsetzung der konservativen Therapie informiert werden müssen. Hinzu kommt die erhöhte Komplikationsrate durch die Voroperation – das gesteigerte Risiko sei gesondert aufklärungspflichtig.

Patientenaufklärung immer am Einzelfall orientieren
Fazit: Wie im Beispiel verdeutlicht, müsse sich eine Aufklärung immer am Einzelfall orientieren. Maß und Genauigkeit des Informationsgesprächs richten sich nach der Dringlichkeit des Eingriffs. Je weniger dringlich der Eingriff, desto umfassender und nachdrücklicher solle auf Behandlungsalternativen hingewiesen werden. Die Aufklärung müsse außerdem mögliche erhöhte Risiken durch Vorerkrankungen berücksichtigen. Dazu solle der Arzt den Aufklärungsbogen durch handschriftliche Notizen individualisieren. In keinem Fall dürfe sich ein Mediziner auf eine hypothetische Einwilligung des Patienten verlassen.

Mehr hierzu erläutert der Artikel „Bei gesteigertem Komplikationsrisiko gesondert aufklären“ (© DGOU und BVOU [2018] Published by Springer Medizin Verlag Berlin [2018]. All rights reserved.) in der Mitgliederzeitschrift OUMN.

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