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Gemeinsame Stellungnahme von EPRD und DGOOC

Zum Entwurf eines Implanteregister-Errichtungsgesetzes

© adiruch na chiangmai / Fotolia

Das Bundesministerium für Gesundheit plant die Errichtung eines verbindlichen Deutschen Implantateregisters, um die Patientensicherheit zu verbessern. Dabei soll auch auf das freiwillig geführte Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) zurückgegriffen werden, das schon heute einen wichtigen Beitrag für eine kontinuierliche Verbesserung von Versorgung und Patientensicherheit in Deutschland leistet. Für eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages haben beide Gesellschaften jetzt eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht.

Das EPRD und die DGOOC begrüßen ausdrücklich die Einführung eines nationalen Registers mit Verpflichtung zur Teilnahme aller an der Implantation Beteiligten. Eine freiwillige Teilnahme könne die Versorgungsrealität nur unzureichend darstellen, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme.

Außerdem sei die Expertise der wissenschaftlichen Fachgesellschaften, der Implantathersteller und Krankenkassen für die Festlegung der Erhebungsparameter, die Auswertungen und die Festlegung notwendiger Konsequenzen, insbesondere bei Auffälligkeiten essentiell.

Beide Gesellschaften wünschen sich eine datenschutzkonforme Lösung, wie die Datenübermittlung zu Forschungszwecken oder statistischen Zwecken geregelt wird. Pseudonymisierte Daten in Ausnahmefällen nur in den Räumlichkeiten der Registerstelle bereitzustellen, sei nicht anwenderfreundlich, heißt es weiter. 

Die vollständige Stellungnahme mit weiteren Anmerkungen zum Gesetzentwurf steht bei dem EPRD zum Download bereit.

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