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Gemeinsame Stellungnahme von DGOU und BVOU

Zur Arthrose-Therapie mit Hyaloronsäure

© edwardolive / Fotolia

Die Behandlung mit Hyaluronsäure ist ein etablierter und wichtiger Bestandteil der konservativen Therapie bei einer Arthrose des Kniegelenks sowie anderer Gelenke. In einer gemeinsamen Stellungnahme weisen die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) jetzt auf aktuelle wissenschaftliche Informationen zur Einschätzung der Bedeutung dieser Therapieform hin. Die Stellungnahme ist zudem eine Argumentationshilfe für Mediziner, die Patienten zur Wahl einer Arthrose-Therapie beraten.

Als erste private Krankenversicherung hat die Barmenia im letzten Jahr beschlossen, aufgrund fehlender Wirkungsnachweise keine Hyaluronsäure-Präparate mehr zu erstatten. Die Einschätzung der Wirksamkeit der intra-artikulären Hyaluronsäure-Therapie ist in der wissenschaftlichen Literatur sehr unterschiedlich – wobei umfassende und tatsächlich aussagekräftige Untersuchungen zu dieser Behandlungsform bisher kaum vorhanden sind. Eine eindeutige Wirksamkeit der Therapie kann nicht von allen Studien bestätigt werden. Zahlreiche Beispiele aus der aktuellen wissenschaftlichen Literatur zeigen jedoch, dass die Behandlung mit Hyaluronsäure eine durchaus wirkungsvolle Therapieform ist. Einige dieser Beispiele sind in der Initiates file downloadStellungnahme der DGOU und des BVOU genannt.

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