„Wir freuen uns, mit dem DMP Osteoporose an den Start gehen zu können. Hausärzte und Orthopäden erhalten jetzt die Möglichkeit, sich als koordinierende Ärzte bei der KVSH einzuschreiben, um für die strukturierten Behandlungen und Schulungen zur Verfügung zu stehen“, sagt Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH). Sie schätzt, dass das neue Behandlungsprogramm für etwa 70.000 Patientinnen und Patienten im Norden in Frage kommt, die an einer medikamentös behandlungsbedürftigen Osteoporose leiden. „Da Frauen häufiger von dieser Stoffwechselkrankheit des Skelettes betroffen sind, können sich Patientinnen ab 50 Jahren in das Programm einschreiben. Für Männer beträgt das Mindestalter 60 Jahre“, erklärt Schliffke.
Passgenaue Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Osteoporose
„Vorrangiges Ziel ist, die Qualität der Versorgung von an Osteoporose erkrankten Patienten zu verbessern. Das neue DMP kann dazu beitragen, Stürze und Frakturen im Krankheitsverlauf zu vermeiden“, sagt Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung, stellvertretend für die beteiligten Krankenkassen/-verbände. „Durch die strukturierte und leitliniengerechte Behandlung erwarten wir eine passgenaue Versorgung der Patienten. Weil wir so eine Fehlversorgung vermeiden, wird die Versorgung insgesamt besser und voraussichtlich sogar kostengünstiger.“
Auch die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) begrüßt die Einführung des strukturierten Behandlungsprogramms im Norden. „Das erste DMP Osteoporose in Schleswig-Holstein ist ein wichtiger Meilenstein für die Versorgung von Osteoporose-Patientinnen und -Patienten in Deutschland und lässt darauf hoffen, dass dieses Programm künftig auch in anderen Regionen umgesetzt wird“, sagt DGOU-Generalsekretär Prof. Dr. Bernd Kladny.
Die wichtigsten Vergütungen für Vertragsärzte der DMP Osteoporose im Überblick:
- Koordinierende Ärztinnen und Ärzte erhalten 25 Euro für die Einschreibe- und Erstdokumentation bzw. 15 Euro, wenn der Patient oder die Patientin bereits in ein anderes DMP eingeschrieben ist.
- Ein Zuschlag zur erstmaligen Einschreibung von 5 Euro wird bis Ende 2024 gewährt.
- Pro DMP-Teilnehmer bzw.- Teilnehmerin wird eine Qualitätssicherungspauschale von 10 Euro ausgezahlt.
- Die Betreuungspauschale für den koordinierenden Arzt oder die Ärztin beträgt im Quartal aktuell 11 Euro, ab 2025 12 Euro.
- Für die Sturzanamnese zur Risikoermittlung können halbjährlich 6,50 Euro abgerechnet werden (max. 2x im Krankheitsfall).
Hintergrund:
Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V. Dabei handelt es sich um eine sektorenübergreifende, systematische Versorgung von chronisch kranken Versicherten unter Beachtung folgender Kriterien:
- medizinische Behandlung auf der Basis evidenzbasierter Leitlinien über alle Krankheitsstadien hinweg
- Festlegung geeigneter Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Durchführung von Schulungen für Leistungserbringer und Versicherte
- kontinuierliche Evaluation
- eine daraus resultierende kontinuierliche Verbesserung des Versorgungsprozesses auf allen Ebene
Quellen: