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Leitfaden gibt Tipps zur guten wissenschaftlichen Praxis

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Wie stellen Wissenschaftler sicher, dass ihre Publikation ethisch und rechtlich korrekt verfasst ist? Was ist dabei zu Nutzungsrechten, Abbildungen, Zweitpublikationen und Autorenschaft zu beachten? Was wissenschaftliches Fehlverhalten ist, scheint auf der Hand zu liegen – in der Praxis stellt sich das allerdings immer wieder als Stolperstein heraus. Der Ausschuss Wissenschaft und Forschung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) hat daher jetzt einen Leitfaden zur guten wissenschaftlichen Praxis bei der Planung, Durchführung und Publikation von Studien herausgegeben.

 

Wie stellen Wissenschaftler sicher, dass ihre Publikation ethisch und rechtlich korrekt verfasst ist? Was ist dabei zu Nutzungsrechten, Abbildungen, Zweitpublikationen und Autorenschaft zu beachten? Was wissenschaftliches Fehlverhalten ist, scheint auf der Hand zu liegen – in der Praxis stellt sich das allerdings immer wieder als Stolperstein heraus. Der Ausschuss Wissenschaft und Forschung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) hat daher jetzt einen Leitfaden zur guten wissenschaftlichen Praxis bei der Planung, Durchführung und Publikation von Studien herausgegeben.

Grundsätzlich gilt: Jegliche Form des Verfälschens von Daten, etwa durch Streichen unerwünschter Ergebnisse, ist Wissenschaftsbetrug. Auch die Verletzung geistigen Eigentums zählt dazu. Das betrifft die unerlaubte, urheberrechtswidrige Nutzung oder das Verfremden von Abbildungen ebenso wie das Zitieren von eigenen oder fremden Texten. Zudem ist zu beachten, dass nur diejenigen als Autoren einer Publikation genannt werden, die einen wesentlichen Beitrag zu der wissenschaftlichen Arbeit geleistet haben. Dagegen reichen für eine Autorenschaft beispielsweise die Leitung der Einrichtung, in der die Publikation entstanden ist, die organisatorische oder technische Unterstützung sowie die Überlassung von Daten nicht aus.

Klinik- und Institutsleiter sind daher ebenso wie Betreuer von Dissertationen und Habilitationen in der Pflicht, die Arbeiten genau zu prüfen. Was konkret als wissenschaftliches Fehlverhalten eingestuft wird und wie dies geahndet wird, ist jedoch je nach Organisation und Nation unterschiedlich. So haben Universitäten in der Regel Leitlinien zur Sicherung der Guten wissenschaftlichen Praxis etabliert. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat eine Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten, in der auch Sanktionen bei Verstößen festgehalten sind. Wer im Falle eines nachgewiesenen Fehlverhaltens wann informiert wird und welche Konsequenzen dies für die Beteiligten hat, ist jedoch eine Einzelfallentscheidung. Ein standardisiertes Vorgehen gibt es hierzu bislang nicht.

Prof. Dr. Joachim Grifka, Leiter des DGOU-Ausschusses Wissenschaft und Forschung, fordert daher eine weitere Sensibilisierung für das Thema: „Nationale und internationale Empfehlungen müssen bei den in der Wissenschaft Tätigen noch bekannter gemacht werden, Peer-Reviewer sollten auf Inkonsistenzen hinweisen und Institutionen müssen ihren Auftrag der unabhängigen Selbstkontrolle weiter verbessern und stärken. Und nicht zuletzt muss es auch um Konsequenzen gehen.“

Details zu den einzelnen Aspekten sind im Leitfaden „Good scientific practice – Korrektes Vorgehen bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen“ nachzulesen.

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