Februar 2024
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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schwangere Chirurginnen, die gerne weiter operieren möchten, sollten dies auch tun dürfen – dafür machen wir uns als Fachgesellschaft stark. Mit unserer Positivliste, die unbedenkliche chirurgische Tätigkeiten für Schwangere aufzählt, möchten wir Unsicherheiten in den Kliniken abbauen. Mehr dazu erfahren Sie in dieser Newsletterausgabe. Lesen Sie außerdem am Beispiel der Endoprothetik, warum die neue EU-Medizinprodukteverordnung die patientengerechte medizinische Versorgung gefährden kann. Und schließlich möchten wir Sie auf einige neue Pläne und Projekte unserer Sektionen hinweisen.
Eine informative Lektüre wünschen
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Prof. Dr. Dietmar Pennig und Prof. Dr. Bernd Kladny Generalsekretäre der DGOU
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Pressemitteilung der DGOU
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Die neue Positivliste der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und der Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) benennt über 40 chirurgische Tätigkeiten für schwangere Ärztinnen. Diese dürfen unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen von schwangeren Ärztinnen durchgeführt werden. Die Operationen sind mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar. Damit setzt die medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft ihren Kurs fort, sich für die Weiterbildung und Karriere junger Chirurginnen einzusetzen. „Die Positivliste ist ein großer Erfolg für schwangere Ärztinnen in Weiterbildung und im Verlauf ihrer beruflichen Karriere. Denn die Frauen erhalten häufig pauschal ein betriebliches Beschäftigungsverbot, weil die vorhandenen Möglichkeiten in der Klinik nicht ausgeschöpft werden oder Unsicherheit besteht“, sagt DGOU-Präsident Prof. Dr. Andreas Seekamp. Ein Beitrag zur neuen Positivliste ist jetzt in der aktuellen Mitgliederzeitschrift Orthopädie und Unfallchirurgie – Mitteilungen und Nachrichten (OUMN) erschienen. Interessierte können sich zudem Rat auf der neu gestalteten Website von OPidS holen.
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Lesetipp OUMN
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Wie könnte eine fachärztliche Weiterbildung aussehen, die zu den heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen passt, indem sie Fachkräfte bindet und sich gleichzeitig an den Bedürfnissen vieler Ärztinnen und Ärzte orientiert? Zu diesem Thema haben auf Einladung der amtierenden Präsidenten, Prof. Dr. Andreas Seekamp und Prof. Dr. Markus Scheibel, Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Medizin und Gesundheit sowie internationale Gäste auf der DGOU-Veranstaltung „Zukunftswerkstatt“ diskutiert. Ein Artikel in der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift „Orthopädie und Unfallchirurgie – Mitteilungen und Nachrichten“ (OUMN) fasst die kontroversen Diskussionen zusammen und stellt mögliche Ansätze für neue Weiterbildungsmodelle vor.
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Pressemitteilung der AE
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Die AE – Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik fordert die verpflichtende Zertifizierung von Kliniken, die Hüft- und Kniegelenke implantieren. Damit sollen nicht nur die flächendeckende Qualität der Eingriffe sichergestellt, sondern überflüssige Hüft- und Knie-OPs vermieden werden. Die AE weist darauf hin, dass mit EndoCert (1) bereits seit 12 Jahren ein hochentwickeltes freiwilliges Zertifizierungssystem der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) für Endoprothetikzentren existiert. Dieses zielt auf die Sicherstellung und Überwachung höchster Qualitätsstandards in der Versorgung von Knie- und Hüftendoprothesen ab. Dazu gehört auch die verbindliche Beachtung bestehender Leitlinien zur Indikationsstellung (2, 3). Dies bedeutet, dass jede Operation auf einer fundierten medizinischen Bewertung basiert.
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Pressemitteilung der AE
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Jeder Mensch ist anders gebaut. Deshalb gibt es auch bei künstlichen Hüft- und Kniegelenken zahlreiche Modelle und Größen. Doch immer mehr von ihnen werden vom Markt genommen. Dazu gehören auch langjährig bewährte Produkte. Damit sind sie für die Patientenversorgung nicht mehr verfügbar. Der Grund: Die 2021 in Kraft getretene neue EU-Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation, MDR), die das Inverkehrbringen der Implantate regelt, setzt langwierige und kostenintensive (Re-)Zertifizierungsprozesse der Hersteller voraus. Diese lohnen sich jedoch nur für große Stückmengen, wie sie etwa bei Standardgrößen vorliegen. Die AE – Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik sieht deshalb die Patientensicherheit gefährdet. Sie fordert einen Bürokratieabbau der MDR mit vereinfachten Zulassungs- und Rezertifizierungsverfahren.
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Wie gefällt Ihnen der Newsletter? Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und Themenvorschläge.
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Herausgeber
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU)
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
www.dgou.de
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