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In eigener Sache

Kandidaten für Nichtständigen Beirat gesucht

Die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) können ab sofort Kandidaten für den Nichtständigen Beirat für die Amtszeit von 2020 bis 2022 vorschlagen. Die Empfehlungen müssen bis zum 31. März 2019 vorliegen.

Der Nichtständige Beirat der DGU besteht aus 12 Mitgliedern und ist vornehmlich die Vertretung der jüngeren, nichtselbständigen Mitglieder. Dennoch können auch selbständige Mitglieder in den Nichtständigen Beirat gewählt werden. Die Beiratsmitglieder gehören dem DGU-Präsidium an und haben dort eine Stimme.

Ende 2019 scheiden die folgenden drei Mitglieder aus dem Nichtständigen Beirat der DGU aus: Prof. Dr. Michael Schütz, Dr. Heiko Trentzsch, Prof. Dr. Jörn Zwingmann. Sie dürfen unmittelbar im Anschluss an ihre dreijährige Amtszeit laut Satzung nicht zur Wahl aufgestellt werden.

Aus den Vorschlägen, die für den Nichtständigen Beirat der DGU eingereicht werden, wählt das DGU-Präsidium zunächst sechs Kandidaten aus. Diese werden dann der Mitgliederversammlung auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) im Oktober 2019 in Berlin zur Wahl der drei Plätze vorgeschlagen.

Empfehlungen für Kandidaten für den Nichtständigen Beirat der DGU sind bis zum 31. März 2019 schriftlich in der Geschäftsstelle der DGU einzureichen: office(at)dgu-online.de oder per Fax unter 030 – 340 603 621.

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