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Qualität und Sicherheit

HandTraumaRegister: DGH und AUC unterzeichnen Vertrag

© HTR DGH

Das Vertragliche zum HandTraumaRegister DGH® ist jetzt besiegelt: Die Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie (DGH), eine Sektion der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), hat mit der AUC – Akademie für Unfallchirurgie einen Rahmenvertrag geschlossen. Damit kann das HandTraumaRegister DGH® seine Arbeit voraussichtlich Anfang 2017 aufnehmen und erste Patientendaten einschließen. Mit den zentral und strukturiert gesammelten Daten trägt das deutschlandweit erste Register zu schweren Handverletzungen zur Versorgungsforschung auf seinem Gebiet bei und dient zugleich als Instrument der Qualitätssicherung.

Der Rahmenvertrag zum HandTraumaRegister DGH® (HTR DGH) wurde am 2. Dezember 2016 von der DGH-Präsidentin Prof. Dr. Nicola Borisch, dem DGH-Generalsekretär Prof. Dr. Jörg van Schoonhoven sowie dem AUC-Geschäftsführer Prof. Dr. Johannes Sturm unterzeichnet. Damit sind nun auch die vertraglichen Voraussetzungen für den Start des HTR DGH geschaffen. „Wir freuen uns sehr, dass das Projekt nun erfolgreich besiegelt werden konnte“, erklärten Borisch, van Schoonhoven und Sturm zum Vertragsabschluss.

Die Kliniken, die am HandTraumaRegister DGH® teilnehmen, können über eine Web-basierte Anwendung die pseudonymisierten Behandlungsdaten von schwerverletzten Patienten eingeben. Dazu zählen detaillierte demografische Informationen sowie Daten zum Verletzungsmuster, zu Komorbiditäten sowie zum präklinischen und klinischen Management. Außerdem enthält das Register Daten zum Behandlungsergebnis. Die in der Datenbank gesammelten Informationen erlauben so über die Zeit Darstellungen und Analysen in wissenschaftlichen Bereichen, die unter anderem die Epidemiologie, die Ökonomie oder auch die Lebensqualität betreffen.

Entwickelt wurde das Register zu Handverletzungen von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der DGH und der AUC. Um es zu entwickeln und umzusetzen, wurde 2014 die DGH-Arbeitsgruppe HandTraumaRegister eingerichtet. „Die AUC wurde von unserer Fachgesellschaft als Kooperationspartner ausgewählt, weil sie sich seit vielen Jahren mit ihrer Kompetenz als medizinisch-wissenschaftlicher und technischer Partner bei der Etablierung von klinischen Registern bewährt hat“, sagt Jörg van Schoonhoven. Zusammen mit der AUC hat die DGH daraufhin sowohl den Datensatz, die technische Infrastruktur und das Datenschutzkonzept als auch ein wissenschaftliches Auswertungsverfahren entwickelt.

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