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In eigener Sache

Kandidatinnen und Kandidaten für Nichtständigen Beirat gesucht

Die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) und der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) können ab sofort Kandidaten vorschlagen, die in der Amtszeit von 2021 bis 2023 im Nichtständigen Beirat der DGOU vertreten sein sollen. Die Vorschläge sind bis zum 31. März 2020 einzureichen.

Der Nichtständige Beirat der DGOU besteht aus insgesamt sechs Mitgliedern und gehört dem DGOU-Gesamtvorstand mit einer Stimme an. Zudem benennen die nichtselbständigen Mitglieder des Gremiums aus ihrer Mitte einen Vertreter im Geschäftsführenden Vorstand der DGOU. Der Nichtständige Beirat soll die Stimme für die nichtselbständigen Ärzte sein. Es können aber auch leitende und niedergelassene Kollegen gewählt werden.

Ende 2020 scheiden turnusgemäß zwei Mitglieder des Nichtständigen Beirates aus: Prof. Dr. Sascha Gravius und Prof. Dr. Wolfgang Lehmann. Als gewählte Vertreter hatten sie ihren Sitz dann für drei Jahre inne und dürfen laut Satzung unmittelbar im Anschluss daran nicht erneut zur Wahl aufgestellt werden.

Aus den eingereichten Vorschlägen für Kandidaten für den Nichtständigen Beirat trifft der DGOU-Vorstand zunächst eine Vorauswahl. Diese Kandidaten stehen dann in der Mitgliederversammlung auf dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) im Oktober 2020 in Berlin zur Wahl.

Vorschläge für Kandidaten für den Nichtständigen Beirat sind bis zum 31. März 2020 schriftlich in der DGOU-Geschäftsstelle einzureichen: office(at)dgou.de, per Post oder per Fax unter 030 – 340 603 601.

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