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Fortbildung

Kurs zur Begutachtung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen

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Ist die Verletzung an der Bandscheibe Folge eines Unfalls? Sachverständige, die gesundheitliche Beeinträchtigungen für Versicherungen beurteilen müssen, werden im ersten Teil des Kurses 2 der Reihe des Curriculums unfallchirurgisch-orthopädische Begutachtung unter anderem zu diesem Thema geschult. Der nächste Kurs der Kommission Gutachten der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) in der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) findet vom 17. bis zum 18. März 2017 in Ingolstadt statt.

Ist die körperliche Gesundheit nach einem Unfall beeinträchtigt, dient in der Regel das ärztliche Gutachten eines medizinischen Sachverständigen als Entscheidungsgrundlage für die Versicherung oder das Gericht. Damit Experten die Frage nach Ursache und Auswirkungen einwandfrei und verwertbar einschätzen können, benötigen sie sowohl wissenschaftliche Kompetenzen als auch Kenntnisse über die rechtlichen Vorgaben.

Das erforderliche Wissen zur Erarbeitung einer plausiblen gutachterlichen Beurteilung erhalten Sachverständige in den unfallchirurgisch-orthopädischen Gutachtenkursen. Diese spezielle Fortbildungsreihe wurde von der Kommission Gutachten der DGU sowie der Arbeitsgemeinschaft Sozialmedizin und Begutachtungsfragen der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) unter der Trägerschaft der DGOU entwickelt.

Das sind einige der Themen, die im ersten Teil des Gutachtenkurses 2 besprochen werden:

  • Unterschiede in der Kausalitätsbetrachtung: Gesetzliche versus private Unfallversicherung
  • Führung des Vollbeweises zum Erstschadensbild bei nicht-strukturellen Körperschäden
  • Kausalitätsbegutachtung bei Knie- und Schulterschäden sowie Wirbelsäulenverletzungen
  • Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei Knie-, Schulter- und Wirbelsäulenschäden sowie endoprothetischer Versorgung


Der Kurs ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als notwendige Fortbildung von Durchgangsärzten (D-Ärzten) zertifiziert. Teilnehmende erhalten Weiterbildungspunkte der Landesärztekammer sowie ein Zertifikat der DGOU, das die Qualifikation zur Erstellung unfallmedizinischer Gutachten nachweist und für die Zulassung zur Facharztprüfung eingereicht werden kann.

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