Für eine haftungsrechtliche Auseinandersetzung vor Gericht oder mit dem Versicherungsträger ist als Entscheidungsgrundlage in der Regel ein ärztliches Gutachten erforderlich. Damit der medizinische Sachverständige Fragen von Ursache und Auswirkungen einwandfrei und verwertbar einschätzen kann, benötigt er sowohl wissenschaftliche als auch rechtliche Kenntnisse.
Unter der Trägerschaft der DGOU hat die Kommission Gutachten der DGU sowie die Arbeitsgemeinschaft Sozialmedizin und Begutachtungsfragen der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) spezielle Fortbildungen zu diesem Themenbereich entwickelt. Die Kurse statten die Sachverständigen mit dem erforderlichen Wissen sowie Know-how zur Erarbeitung einer plausiblen gutachterlichen Beurteilung aus.
Kurs 3 widmet sich unter anderem diesen speziellen Themen:
- Polytrauma
- Querschnittsverletzungen
- Hüftverletzungen
- Verbrennungen
- Hand, Finger- und Fußverletzungen
- Begutachtung von Kindern
Kursteilnehmer erhalten Weiterbildungspunkte der Landesärztekammer sowie ein Zertifikat der DGOU. Die Teilnahmebescheinigung kann außerdem bei der Beantragung für die Zulassung zur Facharztprüfung eingereicht werden.