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Fortbildung

Kurs zur Begutachtung von Verletzungen nach Unfällen

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Wer muss nach einem Unfall für die Behandlungskosten aufkommen? Sachverständige, die gesundheitliche Beeinträchtigungen beurteilen müssen, werden im Kurs 3 zur Zusammenhangsbegutachtung aus der Reihe des Curriculums unfallchirurgisch-orthopädische Begutachtung unter anderem zu diesem Thema geschult. Der nächste Kurs der Kommission Gutachten der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) in der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) findet vom 25. bis zum 26. November 2016 in Berlin statt.

Für eine haftungsrechtliche Auseinandersetzung vor Gericht oder mit dem Versicherungsträger ist als Entscheidungsgrundlage in der Regel ein ärztliches Gutachten erforderlich. Damit der medizinische Sachverständige Fragen von Ursache und Auswirkungen einwandfrei und verwertbar einschätzen kann, benötigt er sowohl wissenschaftliche als auch rechtliche Kenntnisse.

Unter der Trägerschaft der DGOU hat die Kommission Gutachten der DGU sowie die Arbeitsgemeinschaft Sozialmedizin und Begutachtungsfragen der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) spezielle Fortbildungen zu diesem Themenbereich entwickelt. Die Kurse statten die Sachverständigen mit dem erforderlichen Wissen sowie Know-how zur Erarbeitung einer plausiblen gutachterlichen Beurteilung aus.

Kurs 3 widmet sich unter anderem diesen speziellen Themen:

  • Polytrauma
  • Querschnittsverletzungen
  • Hüftverletzungen
  • Verbrennungen
  • Hand, Finger- und Fußverletzungen
  • Begutachtung von Kindern

Kursteilnehmer erhalten Weiterbildungspunkte der Landesärztekammer sowie ein Zertifikat der DGOU. Die Teilnahmebescheinigung kann außerdem bei der Beantragung für die Zulassung zur Facharztprüfung eingereicht werden.

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