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Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom

O und U spricht bei Zweitmeinung mit

Interview mit Prof. Dr. Kladny zum Beschluss des G-BA
© pixelkorn/Adobe Stock / Intercongress

Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom können sich vor einer Amputation an den unteren Extremitäten zukünftig eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung auch bei einem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie einholen. Hierbei überprüft ein qualifizierter Zweitmeiner die medizinische Notwendigkeit des geplanten Eingriffs und berät zu konservativen und weniger invasiven Behandlungsmöglichkeiten. Die entsprechende Ergänzung der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Ende März beschlossen. Der Beschluss wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Dass nun auch Orthopäden und Unfallchirurgen regelhaft eine ärztliche Empfehlung für oder gegen eine Amputation an der unteren Extremität zur Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms geben dürfen, ist das Ergebnis eines fast ein Jahr währenden Einspruchsverfahrens der DGOU.


Herr Prof. Kladny, warum waren Orthopäden und Unfallchirurgen im ersten G-BA-Entwurf nicht als Zweitmeinungsgeber berücksichtigt?

Prof. Dr. Bernd Kladny: Im April 2020 hatte der G-BA Facharztkompetenzen für die Erbringung der Zweitmeinung beim Eingriff Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom definiert. Es fanden dabei Diabetologinnen und Diabetologen sowie Fachärzte mit diabetologischer Zusatzbezeichnung Berücksichtigung. Ebenso sind Gefäßchirurgen und Angiologen aufgeführt worden. Das zeigt, dass man ausschließlich auf die Grundkrankheit Diabetes und das Gefäßproblem fixiert war.

Was hat Sie bewogen, Widerspruch dagegen einzulegen? Wo liegt der Nutzen für die Patientinnen und Patienten?

Prof. Dr. Bernd Kladny: Man hat völlig außer Acht gelassen, dass es um die Indikationsstellung für einen operativen Eingriff geht. Die Indikation zur Durchführung eines operativen Eingriffs kann nur durch den Chirurgen gestellt werden. Daher muss man auch die Fächer für die Abgabe einer Zweitmeinung berücksichtigen, die Amputationen durchführen.

Die Patienten profitieren deshalb besonders, da gerade im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie in der Betreuung von Diabetespatienten therapeutische Maßnahmen zur Vermeidung einer Amputation bei Diabetischem Fußsyndrom angesiedelt sind. Zu nennen sind Verfahren zur Verbesserung der Durchblutung, der Wundbehandlung und Druckentlastung sowie der Behandlung von Infektionen. Dazu gehört auch die Kompetenz in der orthopädietechnischen und orthopädieschuhtechnischen Versorgung und im Wundmanagement sowie der Durchführung von Operationen zur Korrektur von Fehlstellungen, damit eben nicht immer amputiert werden muss. Man hat beim G-BA in der Änderung des Beschlusses im März 2021 anerkannt, dass die Facharztkompetenz Orthopädie und Unfallchirurgie für diese therapeutischen Maßnahmen und für Therapiealternativen ebenso vorhanden ist wie für die Indikationsstellung und die Durchführung der Amputation. Patienten profitieren daher von der Änderung des Beschlusses erheblich.

Wie ist Ihr Einspruch gelungen und wer war daran beteiligt?

Prof. Dr. Bernd Kladny: Sie können sich denken, dass es großes Unverständnis über den Beschluss vom April 2020 bei uns gab. Wir haben zusammen mit den Sektionen Deutsche Assoziation für Fußchirurgie (D.A.F.) und der Vereinigung Technische Orthopädie (VTO) eine kompetente und sehr gut begründete Stellungnahme verfasst. Diese Stellungnahme wurde von den Fachgesellschaften in O und U und dem Berufsverband nachdrücklich unterstützt. Es ist uns gelungen, diese Stellungnahme beim G-BA einzubringen. Weiterhin konnten wir die Stellungnahme beim Bundesministerium für Gesundheit platzieren, das für die rechtliche Prüfung des G-BA Beschlusses verantwortlich ist. Nicht unerwähnt möchte ich lassen, dass man auch eine sehr gute Vernetzung braucht und Ratgeber, die den Weg für eine erfolgreiche Intervention aufzeigen. Auch wenn die Bretter manchmal etwas dicker sind und es etwas länger dauert, können wir Verbesserungen für die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten in O und O erreichen, wenn wir als Fachgesellschaft zusammen mit unseren Sektionen und dem Berufsverband gut abgestimmt gemeinsam handeln.

Das Interview führte Swetlana Meier, Öffentlichkeitsarbeit DGOU

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