PresseDKOU
In eigener Sache

Statement der DGOU zur Zusatzweiterbildung „Spezielle Wirbelsäulenchirurgie“

Die Deutsche Wirbelsäulengesellschaft (DWG) fordert die Einführung der Zusatzweiterbildung „Spezielle Wirbelsäulenchirurgie“. Ziel sei es, die Qualität der Behandlung von Wirbelsäulenerkrankungen zu verbessern und die Kosten im Gesundheitswesen zu senken, heißt es in der Pressemeldung. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) kritisiert das Vorgehen der DWG, da das öffentliche Schreiben weder mit der Fachgesellschaft noch mit dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) abgestimmt war. Nun hat der DGOU-Vorstand hierzu ein Statement für seine Mitglieder veröffentlicht.

Sehr geehrte Mitglieder der DGOU, DGOOC und DGU,

die Deutsche Wirbelsäulengesellschaft (DWG) hat eine Pressemitteilung verfasst, in der sie für die Einführung einer Zusatzweiterbildung „Spezielle Wirbelsäulenchirurgie“ wirbt. Es ist ein satzungsgemäßes Ziel der DWG, diese Zusatzweiterbildung einzuführen und daher ist es auch nachvollziehbar, dass man sich damit an die Öffentlichkeit wendet.

Die Pressemitteilung wurde im Vorfeld definitiv nicht offiziell mit den Fachgesellschaften und dem Berufsverband abgestimmt.

Man versucht darzustellen, dass durch eine Zusatzweiterbildung „Spezielle Wirbelsäulenchirurgie“ die Qualität der Behandlung von Wirbelsäulenerkrankungen

verbessert und die Kosten im Gesundheitswesen sinken würden. Die DWG ist mit diesem Anliegen seit nahezu 15 Jahren befasst und uns sind eindeutige Belege für diese Behauptungen nicht bekannt.

Die Pressemitteilung setzt sich öffentlich mit den in der Weiterbildungsordnung beschriebenen Zahlen der Wirbelsäulenchirurgie auseinander. Die in der MWBO der BÄK von 2018 aufgeführten Zahlen haben einen nahezu fünfjährigen Prozess der Abstimmung in Gremien der Fachgesellschaften und der Bundesärztekammer durchlaufen. Konkrete Widersprüche oder Einwendungen aus den für die Wirbelsäule in Orthopädie und Unfallchirurgie zuständigen Gremien gab es nicht. Die DWG stellt hier in sehr fragwürdiger Weise dar, dass die Anzahl der geforderten Wirbelsäuleneingriffe im Facharzt Orthopädie und Unfallchirurgie und in den Zusatzweiterbildungen in Orthopädie und Unfallchirurgie viel zu niedrig sei. Dies verunsichert Patienten unnötig. Darüber hinaus liegt in der DWG eine erhebliche Unkenntnis über grundsätzliche Fakten zur Musterweiterbildungsordnung vor. Es handelt sich bei den Zahlen um Mindestzahlen. Der Weiterbildungsbefugte muss aber juristisch haltbar nicht die Zahl bestätigen, sondern die Kompetenz.

Wir bringen Ihnen diese Informationen zur Kenntnis, da bei dem einen oder anderen Mitglied unserer Fachgesellschaft diese Pressemitteilung für ähnliche Verwunderung oder Befremden gesorgt haben mag wie im Exekutivvorstand.

Natürlich dürfen Sie darauf vertrauen, dass wir uns im Sinne der Versorgung unserer Patienten auch weiterhin an der Entwicklung der Weiterbildung konstruktiv in den dafür vorgesehenen Strukturen mit unseren Partnern in den Berufsverbänden, der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie und mit den Gremien der Ärztekammern beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

Exekutivvorstand der DGOU

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